Monopolkommission kritisiert Bundesnetzagentur

Die Kommission mahnt eine methodisch konsistente Entgeltregulierung trotz vager Vorgaben des TKG an und beklagt ihr beschränktes Einsichtsrecht in Akten des Regulierers. Zudem fordert sie mehr Engagement bei der Regulierung des Postmarkts.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die Monopolkommission fordert die Bundesnetzagentur zu mehr Transparenz und Konsistenz auf. Sie sei zu einer methodisch konsistenten Entgeltregulierung verpflichtet. "Dies beinhaltet auch, dass innerhalb einer Methodik die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung nicht einmal im Rahmen eines analytischen Kostenmodells und ein anderes Mal im Wege der Vergleichsmarktbetrachtung ermittelt werden", fordert die Kommission in ihrem heute vorgestellten Sondergutachten zur Wettbewerbsentwicklung bei der Telekommunikation.

Soweit das Telekommunikationsgesetz (TKG) unterschiedliche Regulierungsmethoden vorsehe, müsse die Behörde auf andere Weise für Konsistenz oder mindestens für Transparenz sorgen. So sollte sie, um Rechtsunsicherheiten zu reduzieren, ihre Auslegungsgrundsätze veröffentlichen. Derzeit gebe es in der Behörde ein Informations- und Mitwirkungsverfahren, welches die Präsidentenkammer, andere Beschlusskammern und Fachabteilungen betrifft. Das funktioniere jedoch nicht immer. Deshalb sollten alle Entgeltregulierungsmaßnahmen bei einer Beschlusskammer konzentriert oder in einer Grundsatzabteilung koordiniert werden.

Obgleich das novellierte TKG der Monopolkommission auferlege, die Amtspraxis der Bundesnetzagentur zu würdigen, könne sie dem Auftrag nicht voll gerecht werden, merkte ihr Leiter Jürgen Basedow an. Ihr fehle ein gesetzlich gesichertes Akteneinsichtsrecht, über das sie gegenüber dem Kartellamt verfüge. Demgegenüber sei die Einsicht in Entscheidungen der Netzagentur auf öffentlich zugängliche Fassungen der Entscheidungen beschränkt, die um Betriebs- und Geschäftsgeheiminsse bereinigt seien.

Die Monopolkommission kritisiert auch die im TKG "vage und zum Teil widersprĂĽchlich formulierten" Vorschriften zur Auferlegung von Resale-Verpflichtungen. Der Gesetzgeber sollte hier nachbessern oder dem Regulierer eine Entscheidungshilfe liefern.

Auch fordert die Monopolkommission in einem weiteren heute vorgestellten Sondergutachten zur Wettbewerbsentwicklung bei der Post die Bundesnetzagentur zu einer "strengen Missbrauchsaufsicht" des Postmarktes auf. Bislang sei diese defizitär. So habe die Behörde weder ein großes Engagement bei der Verfolgung von Quersubventionen an den Tag gelegt noch habe sie eine transparente Rechnungslegung bei der Deutschen Post AG durchsetzen können. Bundesnetzagentur-Präsident Matthias Kurth wies die Vorwürfe von sich. Sie habe keine Quersubventionierung feststellen können, der Monopolkommission hätten zudem weniger Unterlagen zur Verfügung gestanden als der Bundesnetzagentur.

Die Monopolkommission ist der Ansicht, dass das im Postgesetz genannte Ziel von chancengleichem und funktionsfähigem Wettbewerb "nach wie vor verfehlt" werde. Die Politik der stufenweisen Marktöffnung sei gescheitert. Die Post beharre auf alten Privilegien. So liegt der Marktanteil der Wettbewerber der Deutschen Post AG nur bei 6,9 Prozent. Im bereits liberalisierten Teil des Briefmarktes konnten die Wettbewerber einen Marktanteil von nur 16,8 Prozent erringen. Die Bundesnetzagentur unterstützt den Fall des Briefmonopols der Deutschen Post zum 31. Dezember 2007. Sie hatte heute ihren Tätigkeitsbericht (PDF-Datei, 1400 KByte) für die Jahre 2004 und 2005 vorgelegt. Demnach hat sich seit 2003 der Postmarkt nur unwesentlich verändert. Die Exklusivlizenz bremse im Briefmarkt das Entstehen des Wettbewerbs. Er wird weiterhin von der Deutschen Post AG deutlich dominiert. Chef-Regulierer Kurth sieht "insoweit auch keinen Grund, die Exklusivlizenz nicht am 31. Dezember 2007 auslaufen zu lassen." Derzeit umfasst der deutsche Postmarkt Jahresumsätze von rund 23 Milliarden Euro. Knapp zwei Drittel davon entfallen auf die Deutsche Post. Im Paket-, Express- und Kuriermarkt besteht Kurth zufolge ein "grundsätzlich funktionsfähiger und chancengleicher Wettbewerb."

Die Exklusivlizenz der Deutschen Post AG stellt auch nach Auffassung der Monopolkommission das wichtigste Wettbewerbshindernis auf den Postmärkten dar. Die Anfang 2003 erfolgte Senkung der Preis- und Gewichtsgrenzen habe den Wettbewerb nicht beleben können. Die Briefportosenkung sei zu niedrig ausgefallen. Dies belegten die nach wie vor hohen Umsatzrenditen der Deutschen Post AG von 16,4 Prozent im Briefbereich sowie die Versiebenfachung des Eigenkapitals der Deutschen Post AG seit 1997. Dies ermögliche wettbewerbsverzerrende Quersubventionen sowie eine weltweite Expansionsstrategie.

Neben der Exklusivlizenz gilt die Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG als wichtigstes Wettbewerbshemmnis auf den Postmärkten. So müssen Wettbewerber gegenüber Kunden, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind – zum Beispiel Verwaltungen, Kreditinstitute oder Versicherungen –, mindestens 16 Prozent günstiger sein als die Deutsche Post AG. Die Monopolkommission fordert deshalb die Politik auf, die Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post abzuschaffen.

Die Bundesregierung plant, das Briefmonopol Anfang 2008 fallen zu lassen. Die Bundesnetzagentur geht dann von einer ähnlichen Entwicklung wie im Telekommunikationssektor aus. Die Monopolkommission forderte die Behörde auf, die Missbrauchsaufsicht effektiv durchzuführen und die Netzzugangsentgelte strikt zu regulieren.

Siehe zum Jahresbericht der Bundesnetzagentur auch:

(Christiane Schulzki-Haddouti) / (ssu)