Neue Klagerunde der US-Musikindustrie gegen Filesharer

In Australien geht auch die Auseinandersetzung um Kazaa weiter.

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Von
  • Jürgen Kuri

Der US-Musikindustrieverband RIAA hat erneut Nutzer von Tauschbörsen wegen illegaler Verbreitung urheberrechtlich geschützter Musikdateien verklagt. In dieser neuen Runde zieht die RIAA gegen 751 Filesharer vor Gericht, heißt es in US-Medien. Damit erhöht sich die Zahl der Verfahren seit Beginn der Klagewelle gegen P2P-Nutzer auf rund 17.100. Zuletzt hatte die RIAA Studenten vor den Kadi gezerrt, die den Dienst i2hub über das US-Forschungsnetz Internet2 zu Urheberrechtsverletzungen genutzt hätten. Vor wenigen Tagen scheiterte eine Tauschbörsennutzerin mit dem Versuch, gegen Schadensersatzzahlungen wegen Copyright-Verletzung mit der Begründung vorzugehen, sie habe die heruntergeladenen Musikstücke angehört, bevor sie die Tonträger im Einzelhandel kaufen wollte.

Die US-amerikanische Musikindustrie fährt seit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs gegen Hersteller von Tauschbörsensoftware zweigleisig: Erst kürzlich hatte WinMX den Betrieb auf Druck der RIAA eingestellt. Auch die Tauschbörse LimeWire will auf Betreiben der Musikindustrie nur noch legalen Musiktausch zulassen. Als vorerst Letzter folgte der Entwickler von eDonkey und Overnet der Aufforderung der RIAA und kündigte an, in seine Software eine Sperre gegen den Tausch nicht ordnungsgemäß lizenzierter Dateien einzubauen.

In Australien geht zudem die Auseinandersetzung um Kazaa weiter: Die Musikindustrie hatte vor Gericht eine Verfügung erwirkt, dass Hersteller Sharman Networks für die Tauschbörse eine Filterliste einführen müsse, um illegalen Songtausch zu verhindern. Daraufhin sperrte Kazaa den Download seiner Software für australische User und forderte sie auf, die Tauschbörse nicht mehr zu nutzen. Die Musikindustrie sieht darin aber eine Verletzung der Verfügung, da die Tauschbörse ohne Filter weiter funktioniere – sie beantragte Haft für Kazaa-Manager wegen Verstoßes gegen die gerichtliche Anordung zur Einführung einer Filterliste. Darüber will das Gericht Anfang Januar entscheiden, im Februar soll dann über den Widerspruch von Sharman Networks gegen die Verfügung des Gerichts verhandelt werden. (jk)