Oracle gegen Google: Richter sieht keine Urheberrechtsverletzung

Der zuständige Richter hat am Donnerstag entschieden, dass durch die Java-APIs in Android kein Urheberrecht verletzt wird. Das Urteil bedeutet eine fast vollständige Niederlage für Oracle.

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Im Rechtsstreit um die angebliche Verletzung von Oracle-Patenten durch Google wurde in dem am Donnerstag gefällten Urteil der Vorwurf zurückgewiesen, dass mit der Übernahme von 37 Java-APIs in Android Urheberrechte verletzt wurden. Die von Oracle beanstandeten APIs sind laut Richter William Alsup nicht durch den Copyright Act geschützt, da sie eher Namen oder kurzen Sätzen entsprächen. Wenn es nur eine Möglichkeit gibt, eine Idee oder eine Funktion auszudrücken, so dürfe dies jeder tun und niemand dürfe diesen Ausdruck monopolisieren.

Alsups Entscheidung folgt auf ein Urteil der Jury, die zu dem Schluss gekommen war, dass Oracle die behauptete Verletzung der Patente RE38,104 und 6,061,520 nicht nachweisen konnte. Damit hatte Oracle aber seine Schadensersatzforderung in Höhe von einer Milliarde US-Dollar begründet. Nach dem aktuellen Urteil kann Oracle laut dem Wall Street Journal jedoch höchstens noch 150.000 US-Dollar Schadensersatz zugesprochen werden.

Hintergrund ist eine Funktion im Androids TimSort-Modul, die Oracle ebenfalls angeführt hatte. Hier hatte Alsup jedoch im Verlauf des Verfahrens bereits seine Meinung deutlich gemacht und von einer versehentlichen Übernahme gesprochen. Laut CNet hatte er Oracles Anwalt versichert, solchen Code könne er auch selbst schreiben, ohne dass das länger dauern würde als das Kopieren.

Am Ende des 41-seitigen Urteils hält Alsup fest, dass die API-Pakete von Java trotz des Urteils nicht von allen ohne Lizenz genutzt werden könnten. Stattdessen sei seine Entscheidung nur für den speziellen Fall anwendbar, denn die von Google übernommenen Elemente dürften unter dem Copyright Act von jedem frei genutzt werden.

In einer ersten Reaktion auf Oracles neuerlichen Rückschlag in dem Verfahren sagte eine Sprecherin des Unternehmens gegenüber dem Wall Street Journal, dass es Berufung einlegen wolle. Das Urteil würde den Schutz von Innovationen und Erfindungen in den USA unterminieren, sollte es Bestand haben. Ein Google-Sprecher dagegen lobte, dass die Gerichtsentscheidung das Prinzip hochhalte, demzufolge offene und kompatible Programmiersprachen eine wesentliche Grundlage von Softwareentwicklung bilden. (mho)