Usenet-Zugangsanbieter macht nach Abmahnung der GEMA den Laden dicht

Usepirat hat sich nach einer Abmahnung außergerichtlich mit der GEMA auf die Schließung des Angebots verständigt, will das Portal aber nach Klärung der Rechtslage möglicherweise wieder öffnen.

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Der Usenet-Zugangsanbieter Usepirat hat nach einer Auseinandersetzung mit dem Rechteverwerter GEMA seinen Dienst seit dem 1. August bis auf weiteres geschlossen. Wie die GEMA mitteilte, habe Usepirat sein Angebot nach einer "erfolgreichen Intervention der GEMA" freiwillig eingestellt. Vorausgegangen war eine Abmahnung der Münchner Verwertungsgesellschaft. Die GEMA wirft dem Anbieter vor, sich "ausdrücklich in den Kontext der rechtswidrigen Nutzungsmöglichkeiten des Usenet gestellt" zu haben. So habe Usepirat unter anderem mit dem Verweis auf "ein umfangreiches MP3-Angebot von etwa 1 Millionen Werken aus dem von der GEMA vertretenen Repertoire" geworben.

Die GEMA habe dem Betreiber des Diensts, dem laut eigener Angabe in Paris ansässigen Unternehmen Netconsortium, vor etwa vier Wochen eine Abmahnung zukommen lassen, erklärt dessen Geschäftsführer Davis Xavier. Die Rechteverwerter forderten Usepirat auf, künftig keine geschützten Werke aus dem GEMA-Repertoire ohne Lizenz zum Download anzubieten und setzten den Streitwert auf 750.000 Euro an. Die Gespräche über eine Lizenzierung kamen nach Angaben der GEMA zu keinem Ergebnis. Nachdem auch Überlegungen seitens des Betreibers, die GEMA-Inhalte zu filtern, sich nach dessen Angaben als nicht durchführbar erwiesen hätten, haben sich Usepirat und die GEMA außergerichtlich auf die Einstellung des Dienstes zum 31. Juli geeinigt. Wie bei den ebenfalls mit der GEMA verhandelnden Videoportalen betreten die Beteiligten in solchen Verhandlungen Neuland; ein tragfähiges Lizenzmodell, das dem Geschäftsmodell des Anbieters und dem Mindestvergütungsanspruch der GEMA gleichermaßen gerecht wird, gibt es ebensowenig wie rechtliche Klarheit.

Die GEMA setzt mit der Schließung von Usepirat ihren Kreuzzug gegen die Usenet-Anbieter fort. Im Januar hatten die Verwerter eine einstweilige Verfügung gegen den Münchner Anbieter Aviteo erwirkt, gegen dessen Zugangsdienst Usenext sie mit ähnlichen Vorwürfen ins Feld gezogen waren. Usenext will sich gegen die Verfügung weiter zur Wehr setzen. Die Anbieter argumentieren, als reiner Zugangsanbieter nicht für die Inhalte der Newsgroups verantwortlich zu sein. Das sehen einige Gerichte bisher anders und stufen Usenet-Provider als Hosting-Anbieter ein. Während das Gesetz einem Zugangsprovider ein Haftungsprivileg zubilligt, können Hoster als so genannte Mitstörer unter bestimmten Voraussetzungen haftbar gemacht werden.

In dieser entscheidenden Frage ist die Rechtssprechung bisher alles andere als einheitlich. Als "Hosting-Anbieter" seien die Provider durchaus in der Lage und verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu unterbinden, meinte zum Beispiel das Düsseldorfer Landgericht in der Begründung einer vom Musikkonzern EMI erwirkten Einstweiligen Verfügung gegen den Anbieter United Newsserver. Dagegen konnte das Landgericht München in einem ähnlich gelagerten Fall bei dem selben Provider keine Verletzung der Prüfpflichten und damit auch keine Haftung erkennen.

Die Branche sei angesichts der nicht einheitlichen Rechtsprechung verunsichert und warte gespannt auf den Ausgang des Usenext-Verfahrens in Hamburg, erklärte ein Sprecher von Netconsortium. Er betonte, die Schließung von Usepirat sei vorläufig, nach Klärung der Rechtslage werde man das Angebot unter Umständen wieder öffnen. Auch bei dem deutschen Anbieter Expressload ist die Anmeldung derzeit deaktiviert, ob das mit den Aktivitäten der GEMA zusammenhängt, war nicht in Erfahrung zu bringen. Doch haben die Münchner Verwerter nach eigenen Angaben noch weitere Anbieter im Visier, unter anderem auch Expressload.

Die Aktivitäten der GEMA konzentrieren sich zunächst auf Anbieter, die wie Usepirat offensiv mit dem Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik und Filmen werben. Anbieter wie Usepirat locken oft mit kurzzeitig kostenlosen Testzugängen, die sich ohne sofortigen Widerruf in ein nicht selten kostspieliges und lang laufendes Abonnement verwandeln. Verbraucherschützer warnen vor solchen Abo-Modellen und fordern vom Gesetzgeber, dieser "Verbraucher-Abzocke" einen wirksamen Riegel vorzuschieben. Usepirat will die Abos seiner nach eigenen Angaben rund 120.000 registrierten Kunden stornieren und keine weiteren Gebühren mehr einziehen, erklärte ein Sprecher gegenüber heise online; eventuell im Voraus gezahlte Abogebühren sollen erstattet werden. Auch wolle man den Kunden die Möglichkeit geben, den Dienst beim US-Anbieter in Anspruch zu nehmen. (vbr)