Broadcast Flag: Schlappe für die FCC

Ein US-Gericht hat die FCC zurückgepfiffen: Die US-Regulierungsbehörde für Radio und Fernsehen darf Hardware-Hersteller nicht dazu zwingen, das Broadcast Flag zur Sicherung hochauflösender Fernsehsendungen zu respektieren.

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Von
  • Gerald Himmelein

Im Frühling des vergangenen Jahres hatten neun Bürgerrechtsorganisationen gegen die Federal Communications Commission (FCC) geklagt. Die FCC ist in den USA für die Regulierung von Fernseh- und Radiosendern zuständig. Im Herbst 2003 hatte sie eine Richtlinie veröffentlicht, die alle Hersteller digitaler TV-Empfänger von Juli 2005 an dazu zwingen sollte, ein von der Unterhaltungsindustrie eingeführtes Kopierschutzsignal zu unterstützen, das "Broadcast Flag".

Das Broadcast Flag sollte die Nutzung von hochauflösenden Fernsehsignalen deutlich beschneiden. Je nach den im Broadcast Flag definierten Beschränkungen darf der Empfänger die Sendungen nicht mehr mitschneiden, nur einmal speichern oder auf analogen Ausgängen nur noch in reduzierter Auflösung ausgeben.

Schon im Februar war abzusehen, dass die Richter des US Court Of Appeals for the District of Columbia der FCC nicht besonders wohlgesonnen sind. Damals erklärten zwei der Richter, die FCC habe mit der Festlegung des Broadcast Flag ihre Kompetenzen überschritten. Jetzt veröffentlichte das Gericht seine Entscheidung (PDF), die diese Aussagen konkretisiert.

Demnach darf die FCC gemäß ihres öffentlichen Auftrags nur den Empfang von Fernseh- und Rundfunksignalen regulieren, nicht aber zur Unterstützung zusätzlicher Parameter verpflichten, die erst nach der Ausstrahlung zum Tragen kommen. Daher setzte das Gericht die "Flag Order" der FCC bis auf weiteres aus.

Freilich bleibt der Unterhaltungsindustrie eine weitere Möglichkeit, das Broadcast Flag doch noch durchzusetzen. Dazu müsste der US-Kongress die Jurisdiktion des FCC auf gespeicherte Signale ausweiten. Ob die Lobby der Medienkonzerne dies durchzusetzen vermag, bleibt abzuwarten. (ghi)