Bundesnetzagentur startet Frequenzvergabe für Broadband Wireless Access

Der Regulierer stellt in erster Linie Frequenzen im Bereich 3400 bis 3600 MHz zur Verfügung. Die Lizenzen laufen zehn Jahre. Das Vergabeverfahren soll das Horten von Frequenzen verhindern.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 8 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Sven-Olaf Suhl

Die Bundesnetzagentur hat am heutigen Mittwoch das Zuteilungsverfahren für breitbandige drahtlose Verteilsysteme – "Broadband Wireless Access" (BWA) – eröffnet. Es stehen Frequenzen im Bereich 3400 bis 3600 MHz zur Verfügung. Darüber hinaus ist bei "örtlich auftretender Frequenzknappheit" Spektrum im Bereich 3600 bis 3800 MHz verfügbar. Die Frequenzen werden in erster Linie für die Realisierung von Teilnehmeranschlüssen, wie zum Beispiel für funkgestützte Internetzugänge, zugeteilt. Freie Systemkapazitäten können aber auch für andere Zwecke genutzt werden. Interessierte Firmen können die Frequenzen bis zum 28. Februar 2006 beantragen. Das Zuteilungsverfahren beschreibt ein PDF-Dokument, zusätzlich veröffentlicht der Regulierer eine 26-seitige Auswertung der Kommentare zum BWA-Zuteilungsverfahren (PDF-Dokument).

Pro Versorgungsbereich können zunächst Frequenzblöcke von 2 × 7 MHz gepaart beantragt werden; die Frequenzzuteilungen erfolgen auf zehn Jahre bis zum 31. Dezember 2016. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt ein zweistufiges Vergabeverfahren. Zunächst erfolgt eine Registrierung der beantragten Frequenznutzung, die bei Vorlage einer konkreten Ausbauplanung für den Versorgungsbereich innerhalb einer Frist von acht Monaten durch die endgültige Frequenzzuteilung ersetzt wird. Die registrierten Frequenzplanungen beziehungsweise Frequenznutzungen werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur einsehbar sein. Damit will der Regulierer eine "möglichst bedarfsgerechte Frequenzzuteilung" sicherstellen. "Nur wer wirklich Bereiche erschließen will und konkrete Planungen vorlegt, erhält die Zuteilung. Längerfristige Blockaden des knappen Frequenzspektrums sollen damit vermieden werden", erläuterte Präsident Matthias Kurth das Vorgehen der Bundesnetzagentur: "Lassen sich die Zuteilungswünsche in einer Region nicht realisieren, wird den Marktteilnehmern vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens Gelegenheit gegeben, selbst funkverträgliche Lösungen herbeizuführen." Vor einer amtlichen Entscheidung haben konkurrierende Interessenten die Möglichkeit, sich bilateral über die Nutzung des verfügbaren Spektrums zu einigen.

Mit ihrem auch Licensing Light genannten Verfahren will die Bundesnetzagentur den schnellen Aufbau von Funk-Breitband-Angeboten fördern, die insbesondere in Gebieten ohne DSL-Versorgung nachgefragt werden. Im Vorfeld der Vergabe der BWA-Frequenzen, mit dem brachliegendes Spektrum für WLL-Dienste (Wireless Local Loop) recycelt werden soll, hatte der Regulierer stets die Technologieneutralität der Ausschreibung betont. Mit Blick auf das Entstehen von Wimax-basierten Angeboten in Orten ohne DSL-Infrastruktur – zum Beispiel von Arcor in Kaiserslautern oder DBD in Berlin-Pankow – dürfte die Mehrheit der Antragsteller auf diesen IEEE-Standard setzen.

Eine europaweite Einigung vorausgesetzt, erwägt die Bundesnetzagentur, auch den Frequenzbereich von 5725 bis 5875 MHz für den BWA bereitzustellen; sie rechnet jedoch nicht vor Mitte 2006 mit konkreten Ergebnissen der europäischen Harmonisierungsbemühungen. (ssu)