PC-Hersteller sollen mehr Urheberrechtspauschale zahlen

Nach einem Einigungsvorschlag des Deutschen Patentamtes sollen Hersteller für jeden PC mit Festplatte eine Abgabe von 15 Euro zahlen. Die Branche fürchtet große Belastungen und erwägt Widerspruch.

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Den PC-Herstellern drohen in Deutschland Nachzahlungen für Urheberrechtsabgaben in Millionenhöhe. Wie die Financial Times Deutschland (FTD) berichtet, hat die Schiedsstelle des Deutschen Marken- und Patentamtes (DPMA) in dem Streit der Rechteinhaber mit PC-Herstellern nun mehrere Einigungsvorschläge vorgelegt, nach denen die Branche für jeden zwischen 2002 und 2005 verkauften PC mit Festplatte eine Abgabe von 15 Euro zu entrichten habe. Computer mit eingebauter Festplatte seien "erkennbar dazu bestimmt, Fernsehfilme zum privaten Gebrauch zu vervielfältigen", zitiert die Zeitung aus einem Schiedsvorschlag.

Mit den Einigungsvorschlägen schließt das DPMA die Akten in über 20 Verfahren, die die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) gegen PC-Hersteller angestrengt hatte. Die ZPÜ vertritt die Interessen der verschiedenen deutschen Verwertungsgesellschaften gegenüber Geräteherstellern und treibt die pauschalen Abgaben, die das Urheberrecht als Ausgleich für die Privatkopie vorsieht, ein. Die Verwerter hatten von den PC-Herstellern die vom Gesetz vorgesehene Abgabe auf Geräte, die zur Vervielfältigung von Bild und Ton ohne Wechselmedien auskommen, gefordert.

Statt der im Gesetz genannten 18,42 Euro hat das DPMA nun eine einheitliche Abgabe von 15 Euro vorgeschlagen. Das Patentamt ist sich dabei bewusst, dass nicht jeder PC gleich intensiv zur Vervielfältigung von Filmen oder Musik genutzt wird. Man habe versucht zu differenzieren, erklärte der Schiedsstellenleiter Jörg Portmann gegenüber heise online, eine zufriedenstellende Lösung aber nicht gefunden. Die PC-Hersteller seien mit den unterschiedlichsten Argumenten aufgetreten und hätten sich untereinander nicht einmal auf ein Pilotverfahren einigen können.

Mit der jetzt vorgeschlagenen Pauschalabgabe ist die Industrie nicht glücklich. Mit den 15 Euro ist es nicht getan: Für einen DVD-Brenner kommen weitere 9,21 Euro dazu, 7,21 Euro sind es für einen CD-Brenner. Darüber hinaus hat das Oberlandesgericht München der VG Wort im Dezember 2006 eine Abgabe von 12 Euro für die Textvervielfältigung auf PCs zugesprochen; die Entscheidung des Bundesgerichtshofes dazu steht noch aus. Im schlimmsten Fall kommen auf einen PC damit Abgaben in Höhe von 36,21 Euro: "Auf dem margenschwachen und wettbewerbsintensiven PC-Markt ist das vor allem für kleinere Hersteller und Systemhäuser existenzbedrohend", merkt Judith Lammers vom Branchenverband Bitkom dazu an.

Für die Branche steht viel Geld auf dem Spiel. In den konkreten Verfahren geht es zwar um die zwischen 2002 und 2005 verkauften PCs, die zusätzlichen Belastungen beziffert die FTD unter Berufung auf Insider mit etwa 200 Millionen Euro. Doch werden auch die danach unter die Leute gebrachten Computer abgabenpflichtig. Nach Branchenschätzungen könne so schnell eine Belastung von einer halben Milliarde Euro auf die Hersteller zukommen. Zwar hätten einige Anbieter schon Rücklagen gebildet, doch seien ernste Probleme dennoch nicht auszuschließen. Denn die Belastungen dürften eher darüber liegen: Allein im Jahr 2005 wurden nach Gartner-Zahlen in Deutschland 9,426 Millionen Rechner verkauft.

Wie die offenbar uneinige Branche nun weiter verfährt, bleibt abzuwarten – die Hersteller prüfen weitere Schritte. Sie haben die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und die Entscheidung gerichtlich anzufechten, die zu erwartenden Verfahren dürften sich über Jahre hinziehen. Doch ist auch eine gütliche Einigung nicht ganz auszuschließen. Sollte das neue Urheberrecht – der so genannte 2. Korb der Urheberrechtsnovelle wurde Anfang Juli vom Bundestag abgesegnet und muss noch den Bundesrat passieren – wie erwartet im nächsten Jahr in Kraft treten, müssten Geräteindustrie und Verwerter die Abgaben direkt miteinander verhandeln. (vbr)