US-Richter kippt Gesetz zum Internet-Jugendschutz

Der früher bereits außer Kraft gesetzte Child Online Protection Act ist verfassungswidrig, befand nun ein Gericht in Pennsylvania.

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Richter Lowell Reed Jr. vom Bezirksgericht im Eastern District of Pennsylvania ist einem Begehren der Bürgerrechtler der American Civil Liberties Union (ACLU) nachgekommen und hat den Child Online Protection Act (COPA) für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz verstoße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung, befand der Richter. Es dürfe nicht vollstreckt werden. Eltern hätten die Möglichkeit, ihre Kinder vor schädlichem Material aus dem Internet durch Filter oder andere technische Vorkehrungen zu schützen, schreibt Reed in seiner Begründung. Er sagte aber auch, manchmal müssten Entscheidungen getroffen werden, "die wir nicht mögen".

COPA war 1998 vom damaligen Präsidenten Bill Clinton mit dem Ziel verabschiedet worden, Kinder besser vor der zunehmenden Flut von Internet-Pornographie zu schützen. Laut Gesetz drohen Website-Betreibern bis zu sechs Monate Haft und Geldstrafen von bis zu 50.000 US-Dollar, wenn sie "für Minderjährige schädliches Material" anbieten. Das oberste US-Gericht, der Supreme Court, hatte die Umsetzung von COPA wegen Verstößen gegen die Verfassung 2004 jedoch ausgesetzt, nachdem das Gesetz bereits im Jahr 1999 einstweilig gestoppt worden war.

Am Rande des Gerichtsverfahrens um den COPA wurden grundlegende Fragen zum Datenschutz im Internet berührt, als das US-Justizministerium Suchmaschinenanbieter zur Herausgabe von Daten zu Suchanfragen aufforderte. Insgesamt sollen 34 IT-Unternehmen vom Ministerium ein entsprechendes Schreiben erhalten haben. Google, das sich gegen die Aufforderung wehrte, konnte sich vor Gericht teilweise durchsetzen. Das US-Justizministerium wollte mit den Daten vor Gericht belegen, dass moderne Filtertechnik nicht ausreicht, und daher der COPA notwendig sei. (anw)