Bundesregierung beschließt zentrale Steuerdatei

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 gebilligt; im Zuge der Einführung einer einheitlichen Steuernummer und der E-Lohnsteuerkarte soll damit eine umfangreiche Datenbank aller Bürger entstehen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 289 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.

Das in der Urlaubszeit mit nur acht Ministern besetzte Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den heftig umstrittenen Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 gebilligt. Im Zuge der bereits laufenden Einführung einer einheitlichen Steuernummer und der elektronischen Lohnsteuerkarte von 2011 an soll damit zugleich eine umfangreiche zentrale Datenbank über alle Bürger entstehen. In die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geführten Datensammlungen sollen auch sensible Angaben zur Religionszugehörigkeit sowie zu Steuerklassen und Freibeträgen etwa für Kinder oder außergewöhnliche Belastungen gespeichert werden.

Die Datensammelleidenschaft des Staates geht damit munter weiter. Schon in Verbindung mit der eindeutigen, vom BZSt vergebenen Identifikationsnummer werden unter anderem Name und Künstlername, akademischer Grad, Geburtstag und -ort, das Geschlecht, die aktuelle Adresse, die zuständige Finanzbehörde und bei Verstorbenen auch der Sterbetag gespeichert. Diese Informationen gehen der Bundesregierung aber noch nicht weit genug.

Datenschützer, Wirtschaftsverbände und Oppositionspolitiker reagierten mit scharfer Kritik auf die Verabschiedung des Gesetzes durch das Kabinett. Sie fürchten den gläsernen Steuerzahler und davon ausgehend den für zahlreiche Behörden durchsichtig werdenden Bürger. "Der von mir kritisierte große Datenpool, der mit der Vergabe der Steuer-Identifikationsnummer an alle Steuerpflichtigen vom Säugling bis zum Greis entsteht, erhält eine neue Dimension", monierte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Zwar seien die Lohnsteuerabzugsmerkmale auch bisher auf der Lohnsteuerkarte vermerkt. Nunmehr würden diese Informationen aber in einer zentralen Datenbank gespeichert. Eine solche werfe zahlreiche Fragen etwa zu den Zugriffsrechten für autorisierte Arbeitgeber auf, um eine rechtswidrige Informationsbeschaffung Dritter auszuschließen.

Zudem befürchtet Schaar, dass die Zentraldatei generell neue Begehrlichkeiten weckt. So wären die Informationen etwa für Sozialleistungsträger und Strafverfolgungsbehörden interessant. Leider gebe es zahlreiche Beispiele, dass Daten, die zunächst für einen bestimmten Zweck gespeichert worden waren, letztlich für viele andere Zwecke verwendet werden. So würden die für steuerliche Zwecke erhobenen Informationen über Freistellungsaufträge mit den ebenfalls beim BZSt gespeicherten Daten der Empfänger von BaföG- und anderen Sozialleistungen abgeglichen. Der zur Terrorismusbekämpfung eingeführte Kontendatenabruf werde heute auch von Finanzämtern genutzt. Im Gespräch sei ferner, die Mautdaten künftig auch für Strafverfolger zu öffnen. Die von der Bundesregierung betonte Entlastung der Wirtschaft vermag Schaar dagegen nicht zu erkennen. Er fordert daher, die Regelung zur elektronischen Lohnsteuerkarte von dem Gesetzentwurf abzukoppeln.

"Der Gesetzgeber ist leider dabei, sich einen großen Spielraum zu verschaffen, dass neben den Finanzämtern auch andere Behörden auf die sensiblen Daten zugreifen können", bemängelte auch der Präsident des Bunds der Steuerzahler, Karl Heinz Däke, in der Leipziger Volkszeitung. Seine Vereinigung fürchtet zudem, dass Daten, die bei Kontenabfragen gewonnen werden, mithilfe der neuen Steuernummer abgeglichen werden. Die Grünen mahnten derweil eine klare Zweckbindung und Nutzungsverbote für die Verwendung der Daten bereits innerhalb des Gesetzes an. Auch die Verbindung mit Ehepartnern, Kindern oder der Religionszugehörigkeit "muss raus" im noch ausstehenden parlamentarischen Verfahren, forderte die Innenexpertin der Grünen im Bundestag, Silke Stokar.

FDP-Parteischef Guido Westerwelle erklärte, dass Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) jetzt in der Finanzpolitik das mache, was Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in der Innenpolitik vorführe: "Nach dem gläsernen Bürger, dem gläsernen Patienten und dem gläsernen Bankkunden kommt jetzt auch noch der gläserne Steuerzahler." Es sei ein schwerer Fehler, dass auch höchstpersönliche Daten zentral gespeichert werden sollen. Es werde nicht lange dauern, bis man jeden Kreditvertrag, jede Mitgliedschaft im Sportclub, jedes Einkaufen nur noch mit der neuen Steuernummer machen könne. Die Überwachungsmöglichkeiten würden dadurch immer größer. Befürworter des Entwurfs machen dagegen geltend, dass künftig Steuerhinterziehung besser verhindert und die Bürokratie bei der Steueranmeldung verringert werden könne.

Siehe dazu auch:

(Stefan Krempl) / (jk)