Neuer Rückschlag für Vonage

Im Patentstreit zwischen Verizon und Vonage hat der Richter gestern die angedrohte Unterlassungsverfügung erlassen, aber noch nicht unterschrieben.

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In dem Patentstreit zwischen dem amerikanischen VoIP-Provider Vonage und Telekommunikationsanbieter Verizon hat ein Gericht nun eine einstweilige Verfügung erlassen, die Vonage den Einsatz von patentgeschützter Technologie von Verizon untersagt. Vonage war zuvor von einem Geschworenengericht der Patentverletzung in drei Fällen für schuldig befunden worden und zu einer Geldstrafe von 58 Millionen US-Dollar verurteilt worden. In einer weiteren Anhörung am gestrigen Freitag wollte der Richter dann über den Antrag auf eine sofortige Unterlassungsanordnung entscheiden.

Diese Anordnung hat der Richter nun erlassen, will sie aber erst in zwei Wochen unterschreiben und damit rechtskräftig werden lassen. Bis dahin will der Richter über Vonages Antrag auf Aufschub und Aussetzung der Verfügung entscheiden. In einer weiteren Anhörung am 6. April haben die Streitparteien nun erneut Gelegenheit, dazu ihre Argumente vorzubringen. Sollte der Aufschub nicht genehmigt werden, will Vonage die Entscheidung auf dem Weg über die Berufung aussetzen lassen.

Vonage bestreitet weiterhin, Verizons Patente zu verletzen. Das VoIP-Unternehmen braucht nun Zeit, um eine technische Alternativlösung zu finden. Bei den fraglichen Patenten geht es unter anderem um Techniken zur Übergabe von Gesprächen aus dem IP-Netz ins Telefonnetz. Eine wirksame einstweilige Verfügung hätte direkte Auswirkungen auf dem Geschäftsbetrieb des VoIP-Providers. Die Ankündigung des Richters schickte die Aktienkurse des Unternehmens am Freitagnachmittag auf Talfahrt. (vbr)