CDU/CSU legt Diskussionspapier zum Urheberrecht vor

In der Unionsfraktion soll eine Debatte über die Zukunft des Urheberrechts beginnen. Zwei stellvertretende Fraktionsvorsitzende haben ihre Vorstellungen in einem 15-Punkte-Papier vorgestellt, das jetzt beraten wird.

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Von
  • Falk Lüke

Die beiden stellvertretenden CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Günter Krings und Michael Kretschmer haben am heutigen Dienstag ein Diskussionspapier veröffentlicht, in dem sie ihre Vorstellung über die Zukunft des Urheberrechts darlegen. Mit insgesamt 15 Punkten möchten sie dessen Vereinfachung erreichen und damit die Akzeptanz in der Bevölkerung wiederherstellen, die offenbar auch aus Sicht der Unionspolitiker nur bedingt vorhanden ist. "Dort, wo existierende Schranken zugunsten der Allgemeinheit zu restriktiv ausgelegt werden und auch aus Sicht von Sachverständigen kaum geeignet sind, 'die Interessen der Öffentlichkeit' angemessen abzubilden, werden wir Änderungen vornehmen", heißt es in dem Papier.

Michael Kretschmer und Günter Krings bei der Vorstellung

(Bild: blogfraktion.de)

Kernstück ihres Debattenbeitrags, der nun in die Gremien der Union gehen soll, ist eine Vereinfachung der Rechtslage und die Eindämmung der Massenabmahnungen. Am Abmahnwesen als solches solle aber nicht angesetzt werden. Sie sprechen sich stattdessen für eine Weiterentwicklung der Kostendeckelung aus. Ebenfalls bezieht das Papier Stellung gegen Softwarepatente – hier sehen Krings und Kretschmer das Urheberrecht als besseren Schutzmechanismus an.

Weniger Zuspruch dürfte im Netz die Position zu Warnhinweisen erfahren: diese könnten "einen Beitrag zur Aufklärung leisten". Allgemeine Deep-Packet-Inspection und Internetsperren lehnen die beiden Urheber des Papiers jedoch ab. Ebenfalls für Kritik dürfte ihre Forderung nach einer allgemeinen und einheitlichen IP-Speicherdauer durch die Internet Provider sorgen. Zudem sprechen Krings und Kretschmer sich für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger aus, allerdings "eng begrenzt" und allein als Anspruch gegenüber gewerblichen Nutzern. Pauschalvergütungsmodelle wie Kulturflatrate, Tauschlizenz oder Kulturwertmark lehnen sie ab.

Im Bereich der Wissenschaft machen sich Krings und Kretschmer für Open Access stark und halten eine Überprüfung des Marktes für wissenschaftliche Veröffentlichungen durch das Bundeskartellamt für notwendig. Zudem fordern sie, dass die Schranken im Urheberrecht, die der Forschung und der Lehre eine freiere Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke ermöglichen sollten, einer Überprüfung unterzogen werden sollen. Deren Kompatibilität mit der technischen Entwicklung solle sichergestellt werden. (mho)