Cablevision verliert Rechtsstreit um Online-TV-Recorder

Anders als ein Videorecorder, bei dem die Zuschauer die Sendungen auf der heimischen Festplatte speichern, verstößt ein zentraler Aufzeichnungsdienst in den USA gegen Copyrights.

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Der US-amerikanische Kabelfernsehanbieter Cablevision hat einen Rechtsstreit mit Filmstudios und Fernsehanstalten um seinen geplanten zentralen Online-Aufzeichnungsdienst verloren. Dabei handelt es sich um das System "Remote Storage DVR", das Cablevision vor einem Jahr in die Testphase schickte. Die Kläger hatten im Mai 2006 vor dem Bezirksgericht in Manhattan eingewandt, der geplante Dienst würde gegen das Copyright verstoßen. Bei Remote Storage werden die Aufzeichnungen der Nutzer nicht auf der heimischen Settop-Box, sondern direkt bei Cablevision gespeichert. Das verstoße gegen bestehende Abmachungen, meinten die Kläger, darunter die Time-Warner-Tochter CNN, das Filmstudio Twentieth Century Fox der News Corp. sowie Paramount Pictures, eine Tochter von Viacom.

Richterin Denny Chin stimmte in ihrer Urteilsbegründung (PDF-Datei) mit der Meinung überein, Cablevision benötige eine Erlaubnis, um Fernsehprogramme auf den eigenen Server zu kopieren und wieder auszustrahlen. Chin verwarf Cablevisions Argument, das "Betamax-Urteil" legitimiere seinen TV-Recorder-Dienst. Nach dieser Entscheidung des Supreme Court von 1984 verstößt ein Produzent eines auch zum illegalen Kopieren einsetzbaren Geräts nicht gegen das Copyright, solange der Apparat hauptsächlich rechtmäßigen Vervielfältigungszwecken dient. Die Richterin meinte, anders als beim Kauf eines Videorecorders handele es sich beim Cablevision-Dienst nicht um ein einzelnes Gerät. Zudem gäbe es eine dauerhafte Kundenbeziehung. Chin untersagte Cablevision schließlich, den Dienst anzubieten.

Beim "Remote Storage DVR" sollte jedem Kunden für einen monatlichen Obulus von 10 US-Dollar 80 Gigabyte Speicherplatz zur Verfügung stehen. Zwei Sendungen sollten gleichzeitig aufgenommen werden können, während eine gerade ausgestrahlte dritte betrachtet wird. Bereits zum Teststart mutmaßte die Tageszeitung USA Today, dass es Copyright-Probleme geben könne. Das sei einer der Gründe gewesen, aus denen heraus der Medienkonzern Time Warner ähnliche Pläne für einen zentralen Videorecorder ("Mystro") fallen gelassen habe.

Stattdessen wandte sich die Tochter Time Warner Cable dem Projekt "Start Over" zu. Hier können die Kabelkunden eine gerade laufende oder vor Kurzem beendete Sendung per Knopfdruck von Beginn an sehen. Allerdings ist der Dienst noch nicht für alle Sendungen und Kanäle zu haben, da offenbar nicht für alle Genehmigungen vorliegen, wie zum Beispiel seit dem Herbst 2005 von NBC.

In Deutschland ist ebenfalls ein Streit um Online-TV-Recorder entbrannt. Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte im Januar ein Aufzeichnungsverbot der Vorinstanz für das über Internet verfügbare Shift TV. Die ProSiebenSat.1-Gruppe sah ihre Urheberrechte durch den Dienst verletzt und war vor Gericht gegangen. Dieses befand, dass es sich bei Shift TV um eine unautorisierte Vervielfältigung handele. Shift-TV-Betreiber Netlantic GmbH hat bereits gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. (anw)