Verbraucherschützer mahnen Blizzard wegen "Diablo III" ab

Der Verbraucherzentrale Bundesverband meint unter anderem, der Spielehersteller habe auf der Verpackung des Spiels wichtige Informationen nicht abgedruckt.

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat den Spielehersteller Blizzard wegen fehlender Informationen zu den Systemvoraussetzungen auf der Verpackung des Computerspiels Diablo III abgemahnt. Blizzard habe es versäumt, einen ausreichenden Hinweis über eine dauerhafte Internetverbindung zur Nutzung des Spiels aufzunehmen, heißt es in einer Mitteilung. Auch fehle die Information, dass die verpflichtende Registrierung in Blizzards Netzwerk Battle.net kein einmaliger Akt sei, bei dem der Game-Key eingegeben werde. Das Spiel könne nur genutzt werden, wenn der Spieler über seinen persönlichen Account auf Battle.net eingeloggt ist.

Blizzard hat nach Angaben des VZBV bis zum 13. Juli 2012 Zeit, die von ihm geforderte Unterlassungserklärung wegen dieser Wettbewerbsverstöße abzugeben. Der Verband hatte vor zwei Wochen kurz nach Verkaufsbeginn für das Spiel Blizzards Informationspolitik kritisiert. Außerdem hätten viele Spieler über einen längeren Zeitraum keinen Zugang zu den Blizzard-Servern erhalten. Wenn ein Spiel nur online gespielt werden kann, so sei der Anbieter auch verpflichtet, die technische Infrastruktur einschließlich ausreichender Serverkapazitäten bereit zu halten. (anw)