Parlamentarier verklagen Bundesministerien auf Akteneinsicht

Die SPD-Abgeordneten Jörg Tauss und Johannes Jung prozessieren gegen das Verkehrs- beziehungsweise Innenministerium, da ihnen diese keine hinreichenden Einblicke in Verträge zur Maut und zum E-Pass gewährt hätten.

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Zwei Karlsruher SPD-Abgeordnete wollen der Verwaltung beim Abschied vom hierzulande jahrelang hoch gehaltenen Grundsatz des Amtsgeheimnisses Dampf machen. Jörg Tauss und Johannes Jung haben zu diesem Zweck die eigene Regierung wegen Nichterfüllung ihrer Pflichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes verklagt, wie sie am heutigen Freitag in Berlin bekannt gaben. Im Prozess des Medienpolitikers Tauss geht es um die vom Bundesverkehrsministerium geheim gehaltenen Verträge mit dem Maut-Konsortium Toll Collect. Jung ist gegen das Bundesinnenministerium gerichtlich zu Felde gezogen, da dieses ihm eine Kopie des Rahmenvertrages mit der privatisierten Bundesdruckerei GmbH zur Produktion elektronischer Reisepässe verweigerte.

Der Streit zwischen Tauss und seinem Parteikollegen Wolfgang Tiefensee als Chef des Verkehrsministeriums zieht sich bereits anderthalb Jahre hin. Anfang 2006 stellte der medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Antrag auf Einsicht in den Toll-Collect-Vertrag. Ein knappes halbes Jahr später erhielt er den ablehnenden Bescheid, da die Einzelheiten des 17.000 Seiten umfassenden Rahmenwerks geheim seien. Darin war auch von "ungünstigen Auswirkungen" auf das Schiedsverfahren von Toll Collect mit dem Bund die Rede. Der Sozialdemokrat legte daraufhin Ende Juni vergangenen Jahres Widerspruch ein, da die Betriebsgeheimnisse nicht nachgewiesen worden seien.

Im Januar schickte das Verkehrsministerium Tauss einen formellen Widerspruchsbescheid, in dem es seine Bedenken auf 17 Seiten noch einmal ausführte. Dabei berief es sich auf die weit gefassten Ausnahmeklauseln des IFG und einen "unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zur physischen Trennung als geheimhaltungsbedürftig identifizierter Informationen von zugänglichen Informationen". Allein die zwei Einstiegs- sowie die beiden Schlussseiten der Kernvereinbarung gab die Behörde frei, in denen auf die "strenge Vertraulichkeit" des Dokuments verwiesen wird. Tauss stellte daraufhin Ende April einen zweiten Antrag auf Akteneinsicht. Als er Anfang Juni nur die Information erhielt, dass sich die Entscheidung darüber "ein wenig verzögern wird", beauftragte der Abgeordnete einen Anwalt mit der Einreichung der seit Ende Juni laufenden Untätigkeitsklage gegen das Ministerium.

In der Begründung der heise online vorliegenden Beschwerde heißt es, dass "eine mögliche vertragliche Vertrauensabrede einem Anspruch nach IFG nicht entgegensteht". Eine solche wäre sowohl bei öffentlich-rechtlichen als auch privaten Verträgen nichtig. Auch ein Ausschluss zum Schutz von besonderen öffentlichen Belangen gemäß Informationsfreiheitsgesetz sei nicht ersichtlich. So sei das Schiedsverfahren etwa gerade kein laufender Gerichtsvorgang. Zumal sei ein Nachteil dafür weder ersichtlich noch geltend gemacht worden. Unbegründet sei zudem eine Absage wegen dem Schutz von Verwaltungsabläufen, nicht ersichtlich ein Ausschluss wegen personenbezogener oder Geschäftsgeheimnissen. Eine Wettbewerbssituation sei nicht mehr gegeben.

Der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit, Peter Schaar, gibt Tauss Rückendeckung. Nach seiner Auffassung sind nach eigener Prüfung der Aktenlage "größere Teile des Vertrages zugänglich zu machen, als das Ministerium bereit ist, offen zu legen". Er habe daher die restriktive Handhabung des Informationsfreiheitsgesetzes nunmehr formell beanstandet. Schaar appellierte zugleich erneut an die Behörden, das Informationsfreiheitsgesetz nicht als Eingriff in ihre Autorität zu verstehen. Vielmehr sei das IFG "als Chance zu begreifen, das Verwaltungshandeln gegenüber den Bürgern transparenter zu machen."

Zu der parallel eingereichten Klage erläuterte Tauss' Fraktionskollege Junge, er habe im September 2005 das Innenministerium um die Herausgabe der Rahmenvereinbarung mit der Bundesdruckerei zur Fertigung von Ausweisdokumenten gebeten. Laut Ministerium sei diese jedoch "in ihrer Gesamtschau ein Geschäftsgeheimnis". Ressortchef Wolfgang Schäuble (CDU) habe ihm mitgeteilt, dass die Überlassung einer Kopie ausgeschlossen sei. Der Außenpolitiker könne höchstens "unter den üblichen Geheimschutzauflagen" Einsicht in den Vertrag nehmen. Damit dürfe er jedoch über die entsprechenden Informationen nicht sprechen, monierte Jung, womit sie für seine Arbeit als Parlamentarier wertlos seien.

Tauss erhofft sich von seiner Klage auch eine Fortentwicklung des IFG. Er beobachte, dass Regierungsstellen zunehmend in flapsiger, oberflächlicher oder überhaupt nicht mehr verwertbarer Form auf Informationsbegehren der Abgeordneten antworten. Geht es nach dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alexander Dix, haben die beiden Ministerien "zu pauschal Geheimhaltungsbedürftigkeit reklamiert". Sollten Tauss und Jung in den Klageverfahren unterliegen, müsse das IFG nachgebessert werden. Schließlich gebe es unstreitig in beiden Fällen ein erhebliches öffentliches Interesse an den Verträgen. Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), Michael Konken, assistierte, nach dem Gesetz müssten die Ministerien die gewünschten Auskünfte erteilen: "Diese Form von Geheimniskrämerei verstößt gegen Geist und Buchstaben des IFG."

Die Grünen im Bundestag klagen derweil vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Antwortpraxis der Regierung auf parlamentarische Anfragen, bei denen die Geheimdienste betroffen sind. "Hier meint die Regierung, jedes Auskunftsersuchen mit dem Hinweis auf Geheimschutzbelange pauschal und unbegründet abwehren zu können", bedauert Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, beklagte, dass das Informationsfreiheitsgesetz zu viele Ausnahmetatbestände enthalte. Darauf könnten sich die Behörden zu schnell zurückziehen. Eine Änderung des Gesetzes sei zu erwägen.

Zur Informationsfreiheit in Deutschland siehe auch:

(Stefan Krempl) / (vbr)