Regulierer hebt Verbot von VDSL-Mengenrabatt der Telekom auf

Die Telekom hat nach Angaben der Bundesnetzagentur das strittige Preismodell geändert, mit dem der Konzern seinem Konkurrenten Netcologne im Rahmen einer Kooperation Nachlässe beim VDSL-Netzzugang gewähren wollte.

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Die Bundesnetzagentur will das Anfang April verhängte Verbot für einen Netzzugangstarif aufheben, mit dem die Deutsche Telekom ihrem Wettbewerber Netcologne Zugriff auf VDSL-Anschlüsse gewährt. Die Regulierungsbehörde begründet die Aufhebung in einer Mitteilung vom Mittwoch mit Änderungen am Preismodell der Telekom, die den Bedenken der Bundesnetzagentur Rechnung tragen. Das bereits eingeleitete Entgeltregulierungsverfahren soll eingestellt werden.

Der Regulierer hatte das von der Telekom im Januar im Rahmen einer Kooperation mit dem Kölner Stadtnetzbetreiber eingeführte Preismodell für einen IP-Bitstrom-Zugang zum VDSL-Netz im April vorläufig untersagt, weil er darin eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs sah. Dem Preismodell zufolge konnten Interessenten mit einer Vorauszahlung ein Kontingent buchen, aus dem sie dann über die Laufzeit von elf Jahren IP-Bitstrom-Anschlüsse zu festen monatlichen Preisen beziehen konnten.

Die Bundesnetzagentur sah darin nicht begründeten Mengenrabatt im Vergleich mit dem kontingentfreien IP-Bitstrom-Zugang. Darüber hinaus war die Regulierungsbehörde der Ansicht, dass diese langfristige Bindung an die Telekom-Infrastruktur andere Unternehmen daran hindern könne, selbst in eine schnelle Breitbandinfrastruktur zu investieren.

Diese Bedenken sind nun ausgeräumt. Die Telekom habe inzwischen mehrere Änderungen an dem Preismodell vorgenommen, heißt es bei der Bonner Behörde dazu. So gebe es jetzt unter anderem ein Sonderkündigungsrecht. Zudem haben die Telekom die Mindestgröße des buchbaren Kontingents verkleinert sowie den monatlichen Anschlusspreis wieder erhöht.

Die EU-Kommission und die Regulierungsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten können nun innerhalb eine Monats eine Stellungnahme abgeben, dann kann die Entscheidung offiziell werden. (vbr)