DVD-Konsortium verliert Rechtsstreit um Ripping von DVDs mit CSS

Eine kalifornische Richterin hat entschieden, dass das US-Unternehmen Kaleidescape trotz DVD-Rippings nicht gegen die Lizenzvereinbarungen mit der DVD Copy Control Association verstößt.

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Von
  • Nico Jurran

Die DVD Copy Control Association (DVD CCA) ist mit einer Klage gegen das US-Unternehmen Kaleidescape wegen angeblicher Verletzung von CSS-Lizenzvereinbarungen gescheitert. Angegriffen worden war das im Silicon Valley ansässige Startup-Unternehmen für einen Media-Server, der seinen Nutzern das Rippen von DVD-Inhalten per Knopfdruck ermöglicht. Die Kopien der Scheiben können danach von der Festplatte des Systems abgerufen werden, sodass es praktisch als DVD-Jukebox arbeitet.

CSS (Content Scrambling System) sollte die Zugriffskontrolle für die Medienunternehmen ermöglichen, wirkte faktisch – obwohl anfangs gar nicht dafür gedacht – aber auch als Kopierschutz; so wurde beispielsweise die Kopiersoftware der inzwischen aufgelösten Firma "321 Studios" deshalb in den USA für illegal erklärt. Mit Klagen aber gegen den so genannten "DVD-Hacker" Jon Lech Johansen war die Industrie gescheitert: Der Norweger war als 15-Jähriger an der Entwicklung der Software DeCSS beteiligt. Auf DeCSS basierende Programme umgehen den Verschlüsselungsmechanismus CSS.

Die DVD CAA sah nun auch in den Funktionen des Kaleidescape-Servers einen klaren Bruch der CSS-Lizenzvereinbarungen, Richterin Leslie C. Nichols vom Obersten Gerichtshof im kalifornischen San Jose schloss sich dieser Meinung nach einer einwöchigen Verhandlung allerdings nicht an. Nach US-Medienberichten scheiterte die Klage letztlich daran, dass die inkriminierte Funktion des DVD-Media-Servers zwar von der so genannten "Allgemeinen CSS-Spezifikation" erfasst worden wäre, eben dieses 20-seitige Dokument aber nicht Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien geworden sei. Stattdessen seien hier "nur" die "speziellen" CSS-Spezifikationen einschlägig, die ihrerseits 170 Seiten umfassen. Zeugen hatten im Verfahren ausgesagt, dass die Spezifkationen vor einem Jahrzehnt von einer Gruppe von Anwälten der Hollywood-Studios bei mehr als 100 Treffen mit einer kleinen Gruppe von Technikern entstanden seien. Richterin Nichols führte am Ende des Verfahrens aus, dass das Potential für Missverständnisse geradezu offensichtlich sei.

Nichols stellte fest, dass sich Kaleidescape an die geltenden Vereinbarungen gehalten habe. So soll das Unternehmen die Kopien seinerseits verschlüsselt auf der Festplatte des Media-Servers ablegen. Ein Unternehmenssprecher warf der DVD CCA nach dem Ende des Prozesses vor, dass das Konsortium zwar die Lizenzen zur Verfügung stelle, aber weder rechtliche noch technische Hilfestellung bei der Frage leiste, wie die Vorgaben konkret umgesetzt werden können. (nij)