Brüssel will Rechteverwerter an die Kandare nehmen

Die EU-Kommission hat den Entwurf einer Richtlinie zur europäischen Rechteverwertung vorgestellt, die einen einheitlichen Lizenzmarkt schaffen und die mächtigen Verwertungsgesellschaften an die Kandare nehmen soll.

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Von
  • Falk Lüke

Mitten in die Debatte über das Urheberrecht und die Verwertungsgesellschaften hat die EU-Kommission einen Plan zur Reform der Verwertungsgesellschaften veröffentlicht. Schon seit mehreren Jahren arbeitet die Kommissionsdirektion Binnenmarkt unter dem Franzosen Michel Barnier an einem Vorschlag, um die Gebietsmonopole der Verwertungsgesellschaften aufzuweichen und transnationale Lizenzierung zu vereinfachen. Dabei will sie auch Mindeststandards für Verwerter aufstellen – was auch die Debatte hierzulande neu befeuern dürfte. Kritiker werfen vor allem der Musikverwertungsgesellschaft GEMA immer wieder Intransparenz und undemokratische Strukturen vor.

Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Michel Barnier stellt in Brüssel die geplante Richtlinie für eine europäische Rechteverwertung vor.

(Bild: EU-Kommission)

Der am Mittwoch vorgestellte Vorschlag (PDF-Datei) für eine "Richtlinie zur kollektiven Rechteverwertung im gemeinsamen Markt" soll "die Standards für Governance und Transparenz der Verwertungsgesellschaften verbessern, damit Rechteinhaber mehr Kontrolle über sie ausüben können". Allerdings enthält der Entwurf insbesondere zur demokratischen Mitbestimmung innerhalb der Verwertungsgesellschaft weiterhin großzügige Ausnahmen, an welche Bedingungen das Stimmrecht geknüpft sein darf. EU-Binnenmarktkommissar Barnier ließ heute in Brüssel verlautbaren, dass "alle Verwertungsgesellschaften sicherstellen sollten, dass Urheber schneller für ihre Arbeit entschädigt werden und mit vollständiger Transparenz arbeiten".

Der zweite große Regelungsteil betrifft die Frage der Territorialhoheit und elektronischen Lizenzierung. Zwar war es in der Theorie auch in der Vergangenheit möglich, dass eine Verwertungsgesellschaft europaweit tätig ist. Doch in der Praxis handelt es sich bei den Rechtewahrnehmern weitgehend um Gebietsmonopolisten. Hier will die EU-Kommission ansetzen: Ein Kernstück der grenzübergreifenden Lizenzierung ist die Vorschrift, dass Verwertungsgesellschaften eine fernabrufbare, elektronische Datenbank bereitstellen müssen, in der sie ihr Onlinerepertoire nachprüfbar bereithalten. Hier könnte also ein Wettbewerb entstehen, wenn verschiedene Verwertungsgesellschaften mit dem gleichen Pool an Rechten Vertragspartner insbesondere für Onlinedienste werden könnten.

Die Debatte über die richtige Struktur und einen innereuropäischen Wettbewerb der Verwertungsgesellschaften – sowohl um Künstler und ihr Repertoire als auch um Kunden – dürfte politisch und wirtschaftlich noch einiges an Feuer bereithalten. Nun muss der Richtlinienvorschlag jedoch erst einmal durch das Europäische Parlament und den Rat der Mitgliedstaaten. (vbr)