UMTS-Handys in gebührenrechtlicher Grauzone

Nach Recherchen der Berliner Zeitung könnten UMTS-Handys womöglich als mobile Rundfunk- und Fernsehempfänger unter die zugehörige Gebührenpflicht fallen.

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Von
  • Manfred Rindl

Neben der ab 2007 fälligen Gebühr auf Internet-PCs könnte für einige Nutzer moderner Kommunikations- und Informationstechnik schon heute eine zusätzliche Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht drohen. Denn nach Recherchen der Berliner Zeitung will die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) nicht nur künftige TV-taugliche Handys als "mobile Rundfunkempfänger" einstufen, sondern die Gebührenpflicht soll auch schon für bereits existente UMTS-Handys bestehen, die Rundfunk- und Fernsehinhalte per Internet empfangen können. Hingegen vertritt man beim Mobilfunk-Provider Vodafone die Ansicht, das eigene UMTS-Angebot werde nicht als Rundfunk qualifiziert, wie die Berliner Zeitung weiter berichtet.

Ob UMTS-Kunden nun damit rechnen müssen, unter die Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht zu fallen, darf damit derzeit als unklar gelten. Sicher ist indes, dass Privatnutzer ohnehin nur selten zusätzliche 17,03 Euro Rundfunk- und Fernsehgebühr monatlich berappen müssten: Wer bereits einen Fernsehempfänger bei der GEZ gemeldet hat, wird für weitere privat genutzte Geräte – egal ob mobil oder am selben Standort – nicht mehr zusätzlich zur Kasse gebeten. (mri)