Neuer Streit um pauschale Urheberrechtsabgaben

Die Geräteindustrie begrüßt die Begrenzung der Abgabenhöhe auf einen Prozentsatz der Produktpreise, fordert aber weiter eine komplette Abschaffung der Vergütungspauschale für Privatkopien. Urhebervertreter sehen dies anders.

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Die Geräteindustrie zeigt sich weitgehend zufrieden über den neuen Anlauf des Bundesjustizministeriums zur zweiten Stufe der Urheberrechtsreform. "Die neuen Regelungen sind ein Schritt in die richtige Richtung zu einem zeitgemäßen Urheberrecht", begrüßt Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Branchenverbands Bitkom, die geplanten Änderungen. Dem Lobbyisten erscheint insbesondere die vorgesehene Begrenzung der Pauschalabgabenhöhe auf einen Prozentsatz vom durchschnittlichen Gerätepreis als unerlässlich. Dies helfe, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und Planungssicherheit für die Hersteller zu gewährleisten. Vertreter der Urheber fürchten dagegen einen schrumpfenden Kuchen für ihre Klientel und weitere nervenaufreibende Gerichtsprozesse.

Der vom Justizministerium vergangene Woche an Interessensverbände verschickte Kabinettsentwurf für den so genannten 2. Korb der Urheberrechtsnovelle sieht vor, dass pauschale Vergütungen fürs private Kopieren nicht mehr durch den Gesetzgeber geregelt werden. Vielmehr sollen sich die Beteiligten anhand verbindlicher Maßgaben selbst darüber einigen, welche Abgabensummen gezahlt werden. Für im Grunde vergütungspflichtig erklärt der Gesetzesentwurf "Typen" von Produkten, die nennenswert zur Vervielfältigung genutzt werden. Die Obergrenze für die Summe der Vergütungsansprüche aller Beteiligten soll nach dem jüngsten Entwurf für einen Gerätetyp fünf Prozent des Verkaufspreises nicht übersteigen dürfen. Bei Multifunktionsgeräten ist eine entsprechend niedrigere Höchstgrenze vorgesehen, wenn die integrierten Funktionstypen "weit überwiegend" nicht fürs Kopieren verwendet werden. Ein freiwilliges Schlichtungsverfahren soll das bisherige Prozedere von Schiedsstelle und langjährigen Gerichtsverfahren ablösen und die Streithähne rascher zu einem Einvernehmen führen.

Grundsätzlich hält das Justizministerium weiter an einem Mix aus der Pauschalabgabe und der mit Techniken zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) möglichen individuellen Vergütung der Urheber fest. DRM könne zu neuen Wegen der Abrechnung führen, aber noch habe sich die Kontrolltechnik mit ihren Kopierschutzvorkehrungen nicht flächendeckend durchgesetzt, lautet der Tenor. Der Bitkom hätte es als "zukunftsweisender" empfunden, wenn die Regierung die Weiche ganz auf die Individualvergütung und DRM umgestellt hätte. Seit langem trommelt der Verband gemeinsam mit einer Vereinigung der Druckerhersteller in diesem Sinne für eine Abschaffung der pauschalen Urheberrechtsabgabe.

Momentan zahlen die Hersteller Abgaben etwa für jeden CD-Brenner in Höhe von 7,21 Euro an die Verwertungsgesellschaften. Diese verwalten die Urheberrechte von Kreativen und schütten die Einnahmen an ihre Mitglieder aus. Für PCs, Drucker und Multifunktionsgeräte sind die pauschalen Abgaben rechtlich noch umstritten. Vollauf glücklich macht Harms der Entwurf daher nicht. Zumindest würde damit das deutsche Urheberrecht aber "schon mal in der Gegenwart ankommen", zieht er das Fazit. Das Kabinett sollte den Entwurf "möglichst zügig beschließen".

Ferdinand Melichar, Vorstand der VG Wort, bezeichnete die Vorschläge dagegen als "absurd". "Das Ministerium hat für den Kabinettsentwurf alles, was wir als negativ kritisiert haben, beibehalten und durch die Fünf-Prozent-Deckelung noch eins draufgesetzt", empörte sich der Vertreter der Verwertungsgesellschaft gegenüber heise online. Die Hoffnung der Regierung, mit den neuen Vorgaben Streitigkeiten rascher aus dem Weg zu räumen, sei "naiv". Selbst falls die Industrie einzelne Geräte und Speichermedien künftig eher als "im Grunde" vergütungspflichtig akzeptieren sollte, so fürchtet Melichar dennoch, dass über die Höhe der Abgaben nach für jedes einzelne Produkt juristische Auseinandersetzungen bis zum Bundesgerichtshof erforderlich sind. Dies beträfe auch die bisher geltenden Sätze und Gerätetypen.

Für eine "Zumutung" hält es Melichar ferner, dass die Verwertungsgesellschaften laut dem Entwurf erst Erfahrungswerte über die konkreten Nutzungsformen der abgabenpflichtigen Geräte präsentieren müssen. Dies mache es erforderlich, dass die zum Kopieren verwendeten Apparate zunächst eine Weile im Markt sind. Danach erst könne man eine wiederum zeitaufwendige demoskopische Umfragen starten und sich auf deren Basis mit der Industrie zusammensetzen. Bis Abgaben fließen, dürften die entsprechenden Geräte schon wieder vom Markt sein, warnt Melichar. Wer die bis zu sechsstelligen Summen für die Marktforschung zu bezahlen habe, lasse der Gesetzesentwurf zudem offen. Die Einführung einer Obergrenze sei schließlich besonders verheerend, da Geräte wie Drucker immer billiger würden und der Gewinn allein bei den Patronen erzielt werde. Um hier noch Einnahmen für die Urheber zu erzielen, müssten die Verwertungsgesellschaften den Herstellern erst "Dumpingpreise" nachweisen.

Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

(Stefan Krempl) / (jk)