CDU Hessen sieht "praktisches Bedürfnis" für Online-Durchsuchungen

Die Christdemokraten im hessischen Landtag machen sich für heimliche Online-Durchsuchungen stark, um mit hochprofessionellen Tätern im Internetzeitalter Schritt zu halten und den staatlichen Strafanspruch durchzusetzen.

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Die CDU-Fraktion im hessischen Landtag macht sich für heimliche Online-Durchsuchungen von privaten PCs und virtuellen Speicherplattformen stark, um mit "hochprofessionellen Tätern im Internetzeitalter Schritt zu halten" und den staatlichen Strafanspruch durchzusetzen. In einem dringlichen Antrag der Regierungsfraktion soll die Landesregierung aufgefordert werden, "sich weiterhin auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass eine gesetzliche Grundlage zur verdeckten Online-Durchsuchung in die Strafprozessordnung aufgenommen wird". Die Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung und würde nur so in einigen Fällen überhaupt noch ermöglicht. Die hessische CDU unterstützt so die Linie von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der ebenfalls Christdemokrat ist.

Islamistische Terroristen und "viele andere Straftäter" würden die neuen Medien sehr intensiv für ihre Zwecke einsetzen, heißt es zur Begründung des Vorstoßes. Hier müsse der Gesetzgeber aktiv sein und dem "praktischen Bedürfnis" der Ermittler für Online-Durchsuchungen angesichts der auch allgemein verstärkten Nutzung moderner Kommunikationsmittel mit Hilfe der Bereitung einer rechtlichen Basis nachkommen. Im Rahmen der konkreten Gestaltung der angestrebten Regelung dürfe aber nicht außer Acht gelassen werden, "dass die Durchführung einer verdeckten Online-Durchsuchung im Einzelfall einen schwerwiegenden Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Privatsphäre des Betroffenen darstellen kann". Derlei Maßnahmen müssten daher "auf Fälle von Terrorismus und vergleichbarer Schwerstkriminalität beschränkt werden".

Den vorgetragenen "Anspruch an das Strafprozessrecht" sieht die hessische CDU durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gedeckt. Dieser hatte die vom Bundeskriminalamt (BKA) angestrebten heimlichen Netzermittlungen Ende Januar untersagt. Dem CDU-Antrag zufolge haben die Richter dabei aber auch klargestellt, "dass bei der Bekämpfung von Terrorismus und vergleichbaren Fällen der Schwerstkriminalität ein praktisches Bedürfnis für eine verdeckte Online-Durchsuchung zur Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung und Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs besteht". Sie hätten nur moniert, dass eine entsprechende Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung bislang fehlt.

Die SPD-Fraktion im hessischen Landtag sprach sich jüngst entschieden gegen eine staatliche Ausforschung vernetzter PCs und von Speicherplattformen im Internet aus. Sie will die Landesregierung aufgefordert wissen, über den Bundesrat eine gesetzliche Regelung entsprechender heimlicher Online-Durchsuchungen zu verhindern. Die damit einhergehenden Grundrechtseingriffe seien "durch nichts zu rechtfertigen".

Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Wiesbadener Landtag, Nicola Beer, unterstützte in Folge rasch die Position der Sozialdemokraten. "Auch wir Liberale wenden uns strikt gegen heimliche Durchsuchungen von privaten oder geschäftlich genutzten PCs durch die Polizei, die durch gesetzliche Änderungen künftig möglich gemacht werden sollen", erklärte die Rechtspolitikerin. Bei verdeckten Online-Durchsuchungen könne sich der Staat Zugriff auf das komplette Leben unbescholtener Bürger verschaffen. Von Hochzeitsfotos über Homebanking-Daten bis hin zum privaten Schriftverkehr mit Versicherungen und Krankenkassen würde sich alles vor den Ermittlern ausbreiten. Der zu erwartende Nutzen derartige Beschnüffelungsmaßnahmen stehe in keinem Verhältnis zur drohenden Missbrauchsgefahr.

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch die Übersicht über die bisherige und die aktuelle Berichterstattung im Online-Artikel zum Start der Anti-Terror-Datei:

(Stefan Krempl) / (jk)