70 Jahre ohne Gartenzwerg
Wenn der Architekt des Hauses über die Gartenmöblierung entscheidet – die Auseinandersetzungen um geistiges Eigentums führen zu solchen Auswüchsen, dass inzwischen sogar schon Richtern und Anwälten blümerant wird.
- Christian Kirsch
Wann immer die Erben des vor 20 Jahren verstorbenen Architekten ihre Kontrolleure aussenden, muss der Hausmeister des Wissenschaftszentrums Berlin seine Gartenzwerge aus dem Vorgarten entfernen. Das Urheberrecht will es so.
Mitten im Stream der „heute-show“ fehlt ein Stück der TV-Version. Das Urheberrecht macht’s möglich.
In den USA gekaufte DVDs lassen sich auf einem in Deutschland erworbenen Player nicht abspielen. Das Urheberrecht gestattet den Filmstudios, Kunden per Ländercode nach Belieben auf den Arm zu nehmen.
Apple klagt gegen die Google-Tochter Motorola und umgekehrt wegen Patentverletzung. Keine Partei legt eine überzeugende Berechnung des entstandenen Schadens vor, der Prozess platzt und geht in die nächste Instanz.
Oracle prozessiert gegen Google wegen der Verletzung von Patenten, von denen nur eins die PrĂĽfung durch das US-Patentamt ĂĽbersteht. Google stellt Oracle Prozesskosten von rund 4 Millionen US-Dollar in Rechnung.
HTC „leiht“ sich Patente von Google, um sie vor der US-Handelsbehörde gegen Apple ins Feld zu führen. Der Versuch scheitert.
2011 verursachten Firmen, die nichts produzieren und auĂźer Patenten nichts besitzen, in den USA direkte Kosten von 29 Milliarden US-Dollar.
Offensichtlich ist etwas faul beim Recht des „geistigen Eigentums“. Der Versuch, es zu behandeln wie jede andere Ware, stößt an Grenzen, die sogar Teile des Systems zweifeln lassen. So nannte Googles Patentanwalt das System „kaputt“. Der US-Bundesrichter Posner bezweifelt, ob in manchen Branchen ein Patentschutz überhaupt noch nötig sei: Das Ausufern der Verfahren um Smartphone-Details zeige, dass das System selber überholt sei.
Das Unbehagen hat inzwischen auch die Gesetzgeber und einige Gerichte erreicht. So ging das angeblich gegen Markenpiraterie gerichtete ACTA-Abkommen im EU-Parlament mit Pauken und Trompeten unter. Und der Europäische Gerichtshof entschied, dass ein Softwarekauf genau das ist – ein Kauf. Jahrelang hatten Hersteller behauptet, man erwerbe keineswegs ein Produkt, sondern lediglich eine Nutzungslizenz. Nun ist klar: Wer Software kauft, kann sie wie jedes andere Produkt weiterverkaufen. Vorausgesetzt, er behält keine eigenen Kopien – wie bei jeder anderen Ware.
Auch die ITU, UNO-Behörde für Internationale Telekommunikation, ist aufgeschreckt. Sie will an einem runden Tisch Gerätehersteller, Mobilfunkunternehmen und Patentexperten versammeln. Ziel ist es, die Nutzung standardrelevanter Patente zu regeln und zu verhindern, dass sie als Waffe gegen Konkurrenten genutzt werden.
Es wird Zeit für grundlegende Änderungen rund um das „geistige Eigentum“. Ja, Urheber sollen eine vernünftige Bezahlung erhalten. Ja, auch im Netz dürfen Musik und Filme etwas kosten. Ja, Erfinder müssen an ihrer Erfindung verdienen können.
Aber Patente dürfen keine Daumenschrauben sein, und Musik- beziehungsweise Filmliebhaber brauchen keine kleinliche Gängelung, sondern akzeptable Nutzungsregeln und -preise. (ck)