Teilerfolg bei US-Klage gegen Herausgabe von Fluggastdaten

Im Prozess um seine Passagierdaten hat der US-Bürgerrechtler Edward Hasbrouck seine noch offenen Auskunftsersuchen bei der US-Grenzschutzbehörde fallengelassen. Er sieht den Gesetzgeber am Zug, die Überwachung Reisender zu stoppen.

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Der amerikanische Reisejournalist und Aktivist Edward Hasbrouck (Identity Project) hat im Streit um die Herausgabe seiner Flugpassagierdaten eingewilligt, noch offen gebliebene Auskunftsansprüche gegen die US-amerikanische Zoll- und Grenzschutzbehörde fallen zu lassen. Der zuständige Richter am Bundesgericht für den nördlichen Bezirk Kaliforniens hatte in einem Urteil vom Januar zunächst die Behörde zur Preisgabe einschlägiger Akten im Rahmen des US-Informationsfreiheitsgesetzes verdonnert.

Weitergehende Ansprüche auf Basis des "Privacy Act" wollte der Richter nicht anerkennen. Auch im zweiten Anlauf Hasbroucks machte der Richter deutlich, dass er in dem Datenschutzgesetz keine Grundlage für das Ersuchen sehe. Er ließ durchblicken, dass die Grenzschützer im Interesse der nationalen Sicherheit sogar nachträglich von gesetzlich vorgesehenen Auskunftspflichten freigestellt werden könnten.

Für Hasbrouck ist Ergebnis seines Gerichtsgangs die Bestätigung, dass es sich bei dem Automated Targeting System (ATS) der US-Regierungsbehörden um ein geheim gehaltenes Verfahren "zur verdachtsunabhängigen Überwachung und Kontrolle aller international Reisender in ungeahnten Ausmaßen und Reichweite" handelt. Das stelle einen Verstoß gegen das umstrittene Abkommen zur Weitergabe von Fluggastdaten zwischen der EU und den USA dar.

Darüber hinaus sei nun auch dargelegt, dass die in der Übereinkunft festgeschriebenen Auskunftsrechte selbst für US-Bürger nur auf dem Papier gälten und faktisch nicht durchsetzbar seien. Der Bürgerrechtler und Vielreisende sieht daher nun den Gesetzgeber gefordert, den Privacy Act aufrechtzuerhalten und den Betrieb von Datenbanken wie dem ATS zu verbieten. (axk)