EU-Kommission eröffnet Kartellverfahren gegen Apple und Musiklabels

Die europäischen Wettbewerbshüter stören sich daran, dass europäische iTunes-Kunden nur im Shop ihres jeweiligen Heimatlandes einkaufen können und teilweise stark unterschiedliche Preise bezahlen müssen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Gerade heimste Apple-Chef Steve Jobs gar großes Lob von Verbaucherschützern ein, dass er mit EMI zusammen das Ende von Digital Rights Management und Kopierschutz für digitale Tracks aus Online-Musikshops einläutete. Friede, Freude, Eierkuchen bei Online-Musikshops, speziell bei der iTunes Store/iPod-Kombination? Nicht ganz: Was an Auseinandersetzungen wegen DRM und Interoperabilität zu Ende gehen mag, bedeutet nicht das Ende aller Kartellrechtsprobleme für Apples Online-Musikshop. Die EU-Kommission geht gegen Apple und große internationale Plattenfirmen wegen Marktabschottung in Europa vor.

Wie die EU-Behörde erklärte, leitete sie ein Kartellverfahren gegen Apple und die vier Majors ein. Die Firmen erhielten eine Beanstandungsmitteilung; sie haben nun zwei Monate Zeit für eine schriftliche Reaktion oder die Beantragung einer mündlichen Anhörung. Danach kann die EU-Kommission entscheiden, ob sie ein formales Wettbewerbsverfahren eröffnet.

Die Wettbewerbshüter werfen den Unternehmen vor, dass Kunden Online-Musik nur im iTunes-Shop ihres jeweiligen Heimatlandes einkaufen können. Wer beispielsweise auf der belgischen Seite bestellen wolle, müsse eine Kreditkarte einer in Belgien ansässigen Bank haben – die Festlegung der User auf Einkaufsmöglichkeiten lediglich in ihrem Heimatland entspricht aber nun so gar nicht den Prinzipien des europäischen Binnenmarktes. Zudem führt das dazu, dass etwa britische iTunes-Kunden mehr für Songs und Alben bezahlen müssen als Kunden in anderen EU-Mitgliedsstaaten: Britische Kunden zahlen in der Regel circa 1,16 Euro pro Song, während deutsche User beispielsweise normalerweise 99 Euro-Cent bezahlen. Die britischen iTunes-Kunden haben aber nicht die Möglichkeit, auf den iTune-Stores eines anderen EU-Mitgliedsstaates auszuweichen. Die EU-Kommission bemängelt daher, dass die nationale Abschottung der europäischen iTunes-Stores dazu führe, dass die Wahlmöglichkeiten der Kunden beschränkt würden, welche Musik sie zu welchem Preis kaufen können.

Manche Gegebenheiten, mit denen Kunden von Apples iTunes Store leben müssen, sind europäischen Verbraucherschützern und Wettbewerbshütern schon länger ein Dorn im Auge. Verbraucherschützer aus europäischen Ländern hatten gemeinsam bereits mehr Interoperabilität und Transparenz bei Online-Musikangeboten gefordert; sie hatten dabei vor allem Inkompatibilitäten der Systeme zum Digital Rights Management ins Visier genommen. Auch kritisierten sie, dass im iTunes-Store gekaufte Songs nicht direkt, ohne in der Regel mit Qualitätsverlusten einhergehende Konvertierungsprozesse auf anderen portablen Playern als Apples iPod einsetzbar waren. Diese Kritik dürfte sich mit der Einführung DRM-freier Angebote von EMI im iTunes-Store zumindest teilweise erledigen.

Nicht so aber das Verfahren der EU-Kommission, das auf eine Beschwerde des britischen Office of Fair Trading zurückgeht – Apple hatte recht lange gebraucht, den iTunes-Store nach Europa zu bringen, da sich die Lizenzverhandlungen mit den Labels recht schwierig gestalteten. Die Kritik an der Festlegung der europäischen iTunes-Stores auf die jeweiligen nationalen Grenzen konterte Apple bislang immer mit dem Argument, man hätte gerne eine einheitliche Plattform in ganz Europa angeboten, dies habe man aber wegen der Forderungen der Labels nicht realisieren können. (jk)