EU will Verbindungsdaten an die USA weitergeben

Nach EU-Kommissar Frattini sollen US-Behörden auch die im Rahmen der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung gesammelten Daten erhalten können.

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Von
  • Florian Rötzer

Im April wurde bekannt, dass die US-Regierung einen Monat zuvor in Gesprächen mit EU-Vertretern den Wunsch geäußert hat, zum Zweck der Terrorismusbekämpfung Zugriff auf die Verbindungsdaten europäischer Bürger zu erhalten, nachdem im Februar die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten verabschiedet wurde. Nach der umstrittenen Richtlinie können die Mitgliedsstaaten die Daten zwischen 6 und 24 Monaten speichern. Die Forderung ist auch deshalb pikant, weil es in den USA eine Vorratsdatenspeicherung noch nicht praktiziert wird. Das US-Justizministerium versucht diese durchzusetzen, um angeblich darüber besser Kinderpornographie verfolgen zu können.

Die US-Regierung strebt offensichtlich ein ähnliches "Push-System" an, wie dies bereits mit den Flugpassagierdaten (PNR) bei transkontinentalen Flügen von in die USA gemacht wird. Allerdings muss aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs im Juni 2006 die Weitergabe der 34 Datensätze – neben Namen und Reisedaten auch Kreditkarteninformationen, Buchungen für Hotels oder Mietwagen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und anderes – von den Fluggesellschaften an die US-Zollbehörden auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Da die EU selbst auch die Daten sammeln (PDF-Datei) und der USA entgegenkommen will, intendiert die Kommission, auch am Parlament vorbei ein neues Abkommen mit den USA zustande zu bringen.

Im Oktober veranstaltet die EU-Kommission eine Konferenz über den "internationalen Transfer von persönlichen Daten", auf der die Frage der Weitergabe von PNR-Daten an dritte Staaten, aber vermutlich auch die der Übergabe der Verbindungsdaten besprochen werden soll. Auch im Rahmen eines geplanten Rahmenbeschlusses (PDF-Datei) zum Schutz persönlicher Daten bei der polizeilichen und juristischen Kooperation soll deren Weitergabe an Drittstaaten geregelt werden. Die USA üben erheblichen Druck aus, um die Forderung nach einem adäquaten Datenschutz aufzuweichen. Zur Zeit überprüfen (PDF-Datei) die europäischen Datenschutzbehörden noch die Übergabe der Daten von Finanztransaktionen europäischer Bürger durch das internationale Kommunikationsnetzwerk SWIFT an den US-Geheimdienst CIA.

Auf eine Anfrage (DOC-Datei) der niederländischen EU-Abgeordneten Jeanine Hennis-Plasschaert hat der für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständige EU-Kommissar Franco Frattini nun erklärt (DOC-Datei), dass die EU-Richtlinie den Zugriff auf die gespeicherten Verbindungs- und Lokalisierungsdaten nicht festgelegt hat. Das sei eine Frage der nationalen Gesetzgebung. Den USA könnten sie in "besonderen und gut definierten Fällen" gemäß den bestehenden Vereinbarungen zum Austausch von Daten in Strafverfahren weiter gegeben werden. Bürgerrechtsorganisationen warnen nun, Brüssel habe damit bestätigt, dass die "USA Zugriff auf vorratsgespeicherte Kommunikationsdaten erhalten". (fr)