US-Regulierer verschärft Datenschutzvorschriften für Telcos

Die Federal Communications Commission macht den Telefonanbietern strikte Auflagen, wie sie mit Kundendaten umzugehen haben. So sollen die Daten nur auf Einwilligung an andere Unternehmen gegeben werden.

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Die US-Aufsichtsbehörde für die Telekommunikationsbranche (Federal Communications Commission, FCC), hat die Regeln für den Umgang der Unternehmen mit Kundendaten deutlich verschärft. Unter anderem dürfen die Telefonanbieter ihre Kundendaten künftig nur nach expliziter Zustimmung des Kunden an Partner oder Dienstleister weitergeben. Verbindungsdaten und ähnliche Aufzeichnungen sollen in Zukunft nur noch herausgegeben werden, wenn sich die anfordernde Person mit einem Passwort als Kunde legitimieren kann. Darüber hinaus soll es ein standardisiertes Benachrichtigungsverfahren geben, mit dem der Kunde und gegebenenfalls auch Strafverfolgungsbehörden über möglichen Datenmissbrauch informiert werden.

Damit werde es für US-Telefonunternehmen sehr viel schwieriger, Kundenbetreuung und Marketingaufgaben kostengünstig an externe Dienstleister wie Callcenter-Betreiber auszulagern, schreibt das Wall Street Journal. Wenig begeistert fiel dann auch die Reaktion der Branche aus. Die Unternehmen seien besorgt, dass mit dieser viel zu weit reichende Maßnahme der FCC der Kunde vor neuen Angeboten abgeschirmt werde, die ihm Geld sparen könnten. "Unsere Mitgliedsunternehmen nehmen den Datenschutz ihrer Kunden sehr ernst", erklärte der Präsident des Branchenverbandes USTelecom, Walter McCormick. Er fürchtet "extrem verbraucherfeindliche" Auswirkungen der FCC-Regeln. "Diese Herangehensweise wird den Wettbewerb behindern". Durch die Erschwernis des Outsourcings entstünden höhere Kosten für die Anbieter.

Ausgelöst durch den Pretexting-Skandal bei Computerhersteller Hewlett-Packard (HP) gibt es in den USA zuletzt deutliche Bemühungen, den illegalen Zugriff auf Telefondaten zu erschweren. Bei HP hatten sich private Ermittler im Auftrag einiger HP-Manager unter Vorspiegelung falscher Identitäten (das so genannte "Pretexting") Zugang zu den Verbindungsnachweisen Dritter verschafft. Bis zum Fall HP gab es in den USA auf Bundesebene kein Gesetz, das diese Vorgehensweise explizit verbietet. Erst im Januar hatte US-Präsident George Bush ein entsprechendes Bundesgesetz mit seiner Unterschrift in Kraft gesetzt. Kritikern geht dieses Gesetz allerdings nicht weit genug, sie wünschen sich zum Beispiel mehr Befugnisse für die Handelsaufsichtsbehörde Federal Trade Commission (FTC). Eine weiter gehende Gesetzesvorlage war im vergangenen Jahr im Gesetzgebungsverfahren stecken geblieben. (vbr)