Apple vs. Samsung: Verkaufsverbot für Galaxy Tab 7.7, nicht für 10.1N

Dem Antrag Apples, Samsung den Verkauf des kleinen Galaxy Tab europaweit zu verbieten, folgte das Gericht. Gegen Samsungs Galaxy Tab 10.1N konnte sich Apple dagegen nicht durchsetzen.

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Apple hat im Tablet-Designstreit mit Samsung einen Teilerfolg erzielt. Der 20. Zivilsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts sprach am Dienstag in einer Einstweiligen Verfügung ein europaweites Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 7.7 aus. Hingegen scheiterte Apple erneut in dem Eilverfahren mit dem Versuch, ein bundesweites Vertriebsverbot für das modifizierte Modell Galaxy Tab 10.1N zu erreichen.

Nachdem Apple vor dem Düsseldorfer Landgericht im Februar kein Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1N erreichen konnte, war das Unternehmen in die Berufung gezogen. Der iPad-Anbieter wirft den Südkoreanern vor, geschützte Design-Muster zu verletzen. Apple hatte zunächst in Düsseldorf Samsungs Galaxy Tab 10.1 vom deutschen Markt verbannen lassen. Die Koreaner hatten daraufhin das abgewandelte Modell 10.1 N für den deutschen Markt angeboten.

[Update 24.7., 11.00]

Das Oberlandesgericht verhängte das Verkaufsverbot über das Galaxy Tab 7.7 für die Europäische Union außer Deutschland. Für die deutsche Samsung-Tochter hatte das Landgericht Düsseldorf am 24. Oktober 2011 den Vertrieb untersagt, geht aus einer Mitteilung des OLG hervor. Ein europaweites Verbot hatte das LG Düsseldorf abgelehnt, weil die rechtlich selbstständige deutsche Tochter des südkoreanischen Unternehmens keine Niederlassung im Sinne der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung sei. Der 20. Zivilsenat ist anderer Meinung und geht davon aus, dass die deutsche Samsung-Tochter als Niederlassung einzustufen ist.

Das OLG hat beim Galaxy Tab 10.1N die landgerichtliche Entscheidung bestätigt, wonach das gegenüber dem Galaxy 10.1 veränderte Gerät das Apple-iPad weder unerlaubt nachahmt noch das Apple-Gemeinschaftsgeschmacksmuster verletzt. Beim Galaxy Tab 7.7 sieht das Gericht hingegen eine Verletzung. Das Tablet ahme anders als das Galaxy 10.1N insbesondere mit der Gestaltung der Rückseite und der Seiten das Apple-Gemeinschaftsgeschmacksmuster unzulässig nach. (anw)