Apple unterliegt in MĂĽnchner Patentstreit mit Samsung

Das Oberlandesgericht München wies die Forderung von Apple nach einer Einstweiligen Verfügung gegen mehrere Galaxy-Geräte am Donnerstag zurück.

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Von
  • dpa

Apple muss im weltweiten Patentstreit mit seinem Konkurrenten Samsung eine Niederlage in Bayern einstecken. Das Oberlandesgericht MĂĽnchen wies die Forderung von Apple nach einer Einstweiligen VerfĂĽgung am Donnerstag zurĂĽck (Az 6 U 1260/12). Zuvor war der US-Konzern bereits in erster Instanz vor dem Landgericht MĂĽnchen gescheitert. Apple wirft Samsung die Verletzung eines Patents vor, das der iPhone-Hersteller auch in anderen Verfahren unter anderem in den USA ins Feld fĂĽhrt. Es beschreibt eine Technik zur Anzeige von Inhalten auf einem Touchscreen-Bildschirm mittels Scrollen, Drehen und anderen Funktionen.

In Europa will Samsung das Patent mit der Nummer EP 2126678 B1 für ungültig erklären lassen. Mit Blick darauf hatte das Landgericht München I Anfang des Jahres der Forderung von Apple nach einer Einstweiligen Verfügung gegen das Samsung-Smartphone Galaxy Nexus und den Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1N eine Absage erteilt. Apple ging in Berufung beim Oberlandesgericht.

Das Verfahren ist Teil eines seit mehr als einem Jahr gefĂĽhrten Patentkriegs der beiden Unternehmen. Ein groĂźer Teil der Verfahren wird in Deutschland gefĂĽhrt, wo die Gerichte schnell arbeiten und als Patentinhaber-freundlich gelten. Kommende Woche startet zudem ein groĂźer Prozess in Kalifornien.

Vor dem Oberlandesgericht DĂĽsseldorf hatte Apple am Dienstag noch einen Teilerfolg erzielt erzielt. Die Richter sprachen ein europaweites Verkaufsverbot fĂĽr das Samsung Galaxy Tab 7.7 aus. Hingegen scheiterte Apple mit dem Versuch, ein bundesweites Vertriebsverbot fĂĽr das modifizierte Modell Galaxy Tab 10.1N zu erreichen. Der iPad-Entwickler warf den SĂĽdkoreanern in DĂĽsseldorf vor, geschĂĽtzte Design-Muster zu verletzen. (bsc)