Blaue Karte gegen Fachkräftemangel

Hochschulabsolventen aus Nicht-EU-Staaten bekommen nun eine Arbeitserlaubnis, wenn sie einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland vorlegen und ein Gehalt von mehr als 44.800 Euro pro Jahr haben.

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Seit heute können sich Hochschulabsolventen aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland um eine "Blue Card" bewerben. Die Arbeitserlaubnis bekommen alle, die einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland vorlegen und ein Einstiegsgehalt von mehr als 44.800 Euro pro Jahr beziehen. In Berufen, in denen bereits jetzt Fachkräftemangel herrscht, beispielsweise bei Ärzten und Ingenieuren, liegt die Gehaltsschwelle bei knapp 35.000 Euro. Wer von den hochqualifizierten Zuwanderern gute Deutsch-Kenntnisse hat, kann nach 21 Monaten eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis erhalten.

Muster eines Aufenthaltstitels für Ausländer mit Vorder- und Rückseite.

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) sagte am heutigen Mittwoch, angesichts der demografischen Entwicklung sei Deutschland immer stärker auch auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Mit der neuen Regelung werde der Einstieg in ein "transparentes, an den Notwendigkeiten des Arbeitsmarktes ausgerichtetes Aufenthaltsrecht geschaffen". Die Attraktivität des Standortes Deutschland für qualifizierte Zuwanderer steige. Das Gesetz (PDF-Datei) für die Umsetzung der EU-Hochqualifizierten-Richtlinie hatte der Bundesrat im Mai dieses Jahres gebilligt. (anw)