US-Wahlmaschinenhersteller soll nicht-zugelassene Geräte vertrieben haben

Kaliforniens Innenministerin setzt ihren unnachgiebigen Kurs gegen den bedenkenlosen Einsatz von Wahlcomputern fort: Die Firma ES&S soll fast tausend Geräte verkauft zu haben, die nicht zugelassen waren.

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Von
  • Richard Sietmann
Kaliforniens Innenministerin Debra Bowen setzt ihren unnachgiebigen Kurs gegen den bedenkenlosen Einsatz von Wahlcomputern fort. Erst Anfang des Monats konfrontierte sie Hersteller und Öffentlichkeit mit den Ergebnissen des von ihr veranlassten Top-to-Bottom-Reviews, wonach die bislang verwendeten Wahlsysysteme nicht dem Stand der Sicherheitstechnik entsprächen und zahlreiche Angriffsmöglichkeiten für Manipulationen böten. Jetzt wirft sie der Firma Election Systems & Software (ES&S) vor, fast tausend Geräte an fünf Kommunen verkauft zu haben, die in dem Westküstenstaat gar nicht hätten eingesetzt werden dürfen, weil sie nicht einmal zugelassen waren.
"ES&S verkaufte fast 1000 Wahlmaschinen in Kalifornien ohne den Kommunen, die sie erwarben, zu sagen, dass sie nie für den Einsatz hier in diesem Staat zugelassen worden waren", beschuldigt Bowen das in Omaha (Nebraska) ansässige Unternehmen. Bei den beanstandeten 972 Maschinen handelt es sich um Geräte, die computergestützt Behinderten beim Ausfüllen des Stimmzettels helfen. Der Typ AutoMARK Version 1.1 mit der Produktbezeichnung Model A200, der 2006 an fünf Counties – davon mehr als die Hälfte an San Francisco City und County – ausgeliefert wurde, unterscheidet sich nach Ansicht des Innenministeriums erheblich von dem Vorgängermodell A100 (AutoMARK Version 1.0), das Bowens republikanischer Amtsvorgänger Bruce McPherson im August 2005 zugelassen hatte. Für den Typ A200 läge jedoch bis heute keine Zulassung vor, und auch die Zulassung auf Bundesebene sei erst im August 2006 erteilt worden, nachdem bereits einige hundert Maschinen dieses Typs verkauft waren.
Nach kalifornischem Recht dürfen nur Wahlsysteme eingesetzt werden, die in dem Westküstenstaat zertifiziert wurden, und auch jede Modifikation eines bereits zertifizierten Systems oder seiner Komponenten bedarf der Neuzulassung durch das Innenministerium in Sacramento. "Auch wenn ES&S vielleicht das kalifornische Recht nicht mag, so erwarte ich doch von der Firma, dass sie die Gesetze befolgt und nicht darauf herumtrampelt, indem sie nicht-zugelassene Wahlgerätschaften in diesem Staat verkauft", erklärte Bowen.
Die engagierte Demokratin, die Kaliforniens Wähler im vergangenen November gegen den Willen von Gouverneur Arnold Schwarzenegger ins Amt hoben, hat bereits angekündigt, dass sie den gesetzlichen vorgesehenen Sanktionsrahmen voll ausschöpfen wolle. Danach können die betroffenen Kommunen nicht nur mit der Erstattung des vollen Kaufpreises rechnen; maximal 10.000 US-Dollar sieht das Gesetz zudem als Schadensersatz für jeden Fall eines Verstoßes vor, wobei jeder Wahlcomputer einzeln als Verstoß zählt. "Wenn ES&S das Gesetz gebrochen und Kommunen irreführend zum Kauf von fast tausend nicht-zugelassenen Maschinen veranlasst hat, beabsichtige ich, das Unternehmen auf die gesetzlich zulässigen Bußgelder in voller Höhe von 9,72 Millionen Dollar zu verklagen, zusammen mit den ursprünglichen 5 Millionen Dollar, die sich das Unternehmen aus den Taschen der Kommunen holte", erklärte Bowen. Bevor sie jedoch förmlich die Klage beim Verwaltungsgericht einreichen kann, muss sie der beschuldigten Firma in einer öffentlichen Anhörung die Gelegenheit zur Stellungnahme geben – das Hearing ist auf den 20. September anberaumt.
  • "Eine neue Situation", E-Voting in Deutschland nach dem Wahlmaschinen-Hack , Interview mit Professor Dieter Richter von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, c't 24/06, S. 72
  • Obskure Demokratie-Maschine, Sind Wahlcomputer manipulationssicher?, c't 20/06, S. 86
  • E-Voting: Ja, aber ..., Bedenken gegen die Wahlcomputer von Nedap, c't 16/06, Seite 54
  • Naive E-Wähler, Rechtliche und technische Probleme bei Wahlcomputern in Deutschland, c't 15/06, Seite 104
  • Der Stift-Kompromiss, Das Hamburger Landeswahlamt propagiert fürs Voting den digitalen Wahlstift, c't 6/06, S. 90
  • "Der schleichende Verfall der öffentlichen Kontrolle", Der 22C3 diskutiert über Wahlen per Internet und E-Voting, c't 2/06, S. 20
  • E -Voting vs. Verfassung, Rechtliche Bedenken bei elektronischen Wahlmaschinen in Deutschland, c't 1/06, S. 80
  • Elektronische Wahlen?, Einige verfassungsrechtliche Fragen, c't 23/05, S. 228
  • Dreimal drücken – fertig?, E-Voting-Großeinsatz bei der Bundestagswahl, c't 19/05, S. 54
  • Trial and Error, Streit um technische Richtlinien für US-Wahlcomputer, c't 17/05, S. 54
  • E-Voting – ein Spiel mit dem Feuer, Elektronische Wahlsysteme bei den US-Präsidentschaftswahlen 2004, c't 23/04, S. 100
  • Verführerischer Charme ..., ... aber die Einführung allgemeiner Online-Wahlen bleibt umstritten, c't 11/01, S. 22
  • Der virtuelle Wähler, Zweifel am Urnengang mittels Internet, c't 8/01, S. 70
  • (Richard Sietmann) /