Oracle und Google sollen bezahlte Blogger und Journalisten benennen

US-Bundesrichter William Alsup verlangt von den Parteien im Patentstreit um Android, alle Autoren offenzulegen, die auf ihren Gehaltslisten stehen und die über das Verfahren berichtet haben.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 83 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

US-Bundesrichter William Alsup, der im Patentstreit zwischen Oracle und Google zu entscheiden hat, verlangt von den Prozessbeteiligten Auskunft darüber, welche Journalisten, Blogger, Kommentatoren und andere Autoren von ihnen bezahlt wurden, die über das Verfahren berichtet haben. Sie sollen dem Gericht bis zum 17. August Auskunft darüber erteilen, heißt es in einer Anordnung. Das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen, die Auskünfte darüber, welche Berichte durch mögliche finanzielle Beziehungen beeinflusst worden seien, könnten auch in einem möglichen Berufungsverfahren genutzt werden, schrieb Alsup.

Oracle betonte gegenüber dem Magazin CNet, sämtliche seiner finanziellen Beziehungen in diesem Fall stets offengelegt zu haben. Nun sei Google an der Reihe, es gleich zu tun. Oracle verstehe Alsups Anordnung auch so, dass indirekte Zahlungen einbezogen werden sollen. Mit Florian Müller ist ein Blogger bereits bekannt, der auf Oracles Gehaltsliste steht und der über den Fall berichtet hat. Der Betreiber des Weblogs "FOSS Patents" schrieb im April, er sei "seit Kurzem" Berater des Softwareunternehmens. Müller beteuerte seinerzeit, er sei ein unabhängiger Analyst und Blogger und werde auch weiterhin seine Meinung verbreiten. Er sage öfters Dinge, mit denen seine Kunden nicht übereinstimmten.

Oracle hatte Google vor zwei Jahren wegen angeblicher Verletzungen von Patenten und des Urheberrechts verklagt. Dabei ging es um die Verwendung von Java bei der Entwicklung des von Google initiierten Smartphone-Systems Android. Im Juni haben sich die beiden Parteien darauf geeinigt, dass Oracle vorerst auf einen pauschalen Schadenersatz im Zusammenhang mit der neunzeiligen Java-Routine rangeCheck und sieben de-kompilierten Java-Dateien verzichtet. Über die Frage, ob Google gegen ein mögliches Oracle-Copyright an 37 Java-APIs verstoßen hat, soll in einer Berufungsverhandlung erneut entschieden werden. Alsup hatte Anfang Juni eine solche Verletzung des Urheberrechts verneint. (anw)