Facebook: "Likes" stehen unter dem Schutz der US-Verfassung

Sechs Ex-Mitarbeiter eines Sheriffs meinen, ihre Sympathiebekundung für den Gegenkandidaten per Klick auf den Button "Gefällt mir" falle unter die Meinungsfreiheit. In das Verfahren hat sich nun Facebook selbst eingemischt.

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Facebook vertritt in einer Eingabe bei einem Berufungsgericht die Ansicht, der Klick auf einen "Like"-Button ("Gefällt mir") stehe unter dem Schutz der in der Verfassung garantierten Meinungsfreiheit. Damit interveniert das Unternehmen in einem Verfahren, in dem sechs ehemalige Mitarbeiter des Sheriffs von Hampton im US-Bundesstaat Virginia, B.J. Roberts, vor einem Bundesgericht gegen ihre Entlassung geklagt hatten. Sie hatten den "Like"-Button der Facebook-Seite des Gegenkandidaten ihres Arbeitgebers, Jim Adams, zur Wahl 2009 angeklickt. Ihre Klage war im Mai 2012 abgewiesen worden.

Auch die Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) hat sich mit einer Eingabe an das Berufungsgericht U.S. Court of Appeals for the Fourth Circuit gewandt. Ebenso wie Facebook meint die ACLU, anders als das Gericht erster Instanz behauptet habe, sei ein Klick auf einen Button sehr wohl eine Meinungsäußerung. Mit einem Klick könne ein Video ins Netz geladen werden, Geld gespendet, eine E-Mail weitergeleitet, eine Stimme abgegeben oder eine Petition unterzeichnet werden. Die Einfachheit des Vorgangs schränke nicht dessen Bedeutung ein. Es sei egal, ob jemand selbst "das gefällt mir" schreibe oder einen Knopf drücke, mit dem das gleiche gesagt werde. Das sei zu vergleichen damit, dass sich jemand einen Aufkleber ans Auto oder ein Anstecker ans Revers hefte. Auch diese Handlungen seien von der Verfassung geschützt.

ACLU-Anwalt Aden Fine lobt Facebook dafür, sich für die Grundrechte seiner Nutzer einzusetzen. Das oberste Gericht der USA habe klar gestellt, dass die im ersten Verfassungszusatz garantierte Meinungsfreiheit für jeden gelte und für alle Formen, in denen die Gedanken und Meinungen ausgedrückt werden. Die ACLU sieht in dem Fall ein Beispiel für die Notwendigkeit, die Gesetze der schnellen Entwicklung der Technik anzupassen. (anw)