US-Berufungsgericht verwirft Klage gegen NSA-Abhörprogramm

Die US-Regierung könne nicht zu Schadensersatz wegen illegaler Lauschangriffe verdonnert werden, urteilten die Richter und hoben damit einen Beschluss der niederen Instanz auf.

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Die US-Regierung muss wegen illegaler Lauschangriffe auf eine islamistische Organisation keinen Schadensersatz leisten. Das geht aus dem nun veröffentlichten Urteil (PDF-Datei) eines US-Berufungsgerichts hervor, das damit die Entscheidung der Vorinstanz kassierte. Ein US-Bundesgericht hatte der nicht mehr aktiven islamistischen Einrichtung 2,5 Millionen US-Dollar Wiedergutmachung und die Erstattung der Verfahrenskosten zugesprochen.

In der sich bereits seit Jahren hinziehenden Auseinandersetzung geht es um das unter US-Präsident George W. Bush eingesetzte Abhörprogramm des Inlandsgeheimdienstes National Security Agency (NSA). Das Bundesgericht hatte es als erwiesen betrachtet, dass Telefonate zwischen der Al-Haramain Islamic Foundation und ihren juristischen Helfern rechtswidrig ohne Richterbeschluss belauscht wurden und den Anwälten Schadensersatz zugesprochen.

Die Berufungsrichter entschieden nun, dass auf Basis des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA), der das Belauschen der Telekommunikation im Rahmen der Auslandsaufklärung erlaubt, die Regierung an sich nicht in Regress genommen werden kann. Allenfalls könnten einzelne Regierungs- und Behördenvertreter zur Verantwortung gezogen werden. Die Berufungskammer urteilte darüber hinaus, dass Regierungsstellen nicht für die illegale Sammlung von Telekommunikationsinhalten in Anspruch genommen werden könnten, sondern höchstens für deren Verwendung, die aber im konkreten Fall nicht nachgewiesen worden sei.

Weitere Klagen gegen das Lauschprogramm und den FISA sind noch anhängig und von der Entscheidung nicht direkt betroffen. Ein Bundesgericht in New York muss sich etwa nach Maßgabe der dortigen Berufungsinstanz noch mit Eingaben zivilgesellschaftlicher Organisationen gegen die jüngste Neufassung des Abhörgesetzes beschäftigen. Dass die Abhöraktionen der NSA teils verfassungswidrig waren, hat mittlerweile auch die oberste US-Geheimdienstbehörde eingeräumt. (vbr)