Verbraucherschützer verklagen Google und Apple

Deutsche Verbraucherschützer sehen in den großen App Stores erhebliche Mängel. Der vzbv verschickte Abmahnungen an fünf Anbieter und verklagte Google und iTunes.

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Von
  • Robert Höwelkröger

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in den App Stores großer Anbieter erhebliche Mängel beim Verbraucherschutz. Der Verband hat deshalb die fünf Unternehmen Apple, Google, Microsoft, Nokia und Samsung abgemahnt, wie der vzbv am Montag in Berlin mitteilte. Gegen Google und die Apple-Tochter iTunes haben die Verbraucherschützer zudem Klage vor dem Landesgericht Berlin eingereicht.

Die Verbraucherschützer bemängeln, dass die Unternehmen in ihren AGB zu umfangreiche Vertragsbedingungen formulieren und dabei teilweise rechtswidrig verfahren. Der vzbv beanstandet bei Google und iTunes je 25 Klauseln, bei Samsung waren es 19, bei Nokia 15 und bei Microsoft zehn. Microsoft und Nokia haben den Angaben zufolge die Mängel beseitigt und die vom vzbv geforderten Unterlassungserklärungen abgegeben. Samsung habe sich teilweise auf eine Änderung beanstandeter Klauseln eingelassen.

Sowohl bei Google Play als auch bei Apples App Store beanstandeten die Verbraucherschützer zudem, dass beide Anbieter personenbezogene Daten erfassen, auswerten und weiterverarbeiten, ohne dass die Nutzer dem aktiv zugestimmt hätten. "Die Vertragsbedingungen lassen eine Kontrolle über diese sensiblen Daten nicht zu", kritisierte die Verbraucherzentrale.

iTunes werfen die Verbraucherschützer mangelnde Transparenz vor, da die Nutzungsbestimmungen 21 Seiten – und das ohne Nummerierung und in Schriftgröße 9 – lang und damit für Verbraucher nicht nachvollziehbar seien. iTunes nahm auf die Abmahnung hin einige Änderungen vor, zeigt sich hinsichtlich der zu langen und unverständlichen AGB sowie fünf weiteren Klauseln aber unnachgiebig. Am 9. August 2012 hat der vzbv daher Klage eingereicht.

Google war beim Erlass neuer Bestimmungen im März nicht auf die Forderungen der Verbraucherschützer eingegangen und hatte deshalb eine weitere Abmahnung erhalten. Ganz besonders stoßen sich die Verbraucherschützer daran, dass Google auf unbestimmte Begriffe wie "möglicherweise", "gegebenenfalls" oder "unter Umständen" zurückgreife und so gegen Widerrufs-, Kündigungs- und Gewährleistungsrechte der Verbraucher verstoße, teilte der vzbv auf Nachfrage mit. Am 10. Juli 2012 hat der Verband Klage gegen Google eingereicht. (roh)