Verbraucherschützer mahnen E-Plus ab

Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) moniert, dass sich Mobilfunkanbieter E-Plus in seinen AGB quasi ein Recht auf Vorratsdatenspeicherung einräume.

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Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) hat eine Abmahnung gegen E-Plus ausgesprochen. Als Grund dafür gibt der Verband an, dass sich der Mobilfunkanbieter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Laufzeitverträge (PDF-Datei) quasi ein Recht zur Vorratsdatenspeicherung einräume.

Die Verbraucherschützer monieren dabei die unter Punkt 11.3. zu findende Klausel: "EPS speichert alle Verkehrs- und Nutzungsdaten grundsätzlich bis zu 80 Tagen nach Rechnungsversand." Hier werde offen gelassen, ob die Daten auch über die im Telekommunikationsgesetz definierten Grenzen wie etwa Abrechnungszwecke hinaus gespeichert werden. Für Verbraucher sei so kaum zu überschauen, welche Daten zu welchem Zweck gesammelt würden. Bei den verbreiteten Flatrate-Tarifen, sei es für die Abrechnung zum Beispiel vollkommen unnötig, ein- und ausgehende Anrufe zu protokollieren.

Dabei verweisen die Verbraucherschützer auch auf im Juni 2012 veröffentlichte Dokumente der Bundesnetzagentur, die die Speicherpraxis der Telecom-Anbieter beleuchteten. Generell empfiehlt der Verband, ein Auskunftsersuchen (PDF-Datei) an den eigenen Mobilfunkanbieter zu stellen, wie dieser mit den Kundendaten umgehe. (axk)