Google soll im Streit mit Oracle die Namen bezahlter Autoren nachreichen

Nach der Aufforderung durch das Gericht hatte Google keine Autoren benannt, die über den Rechtsstreit mit Oracle berichtet haben und vom Unternehmen bezahlt wurden. Die Begründung reichte dem zuständigen Richter jedoch nicht aus.

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In dem Patentstreit zwischen Oracle und Google hat US-Bundesrichter Alsup die Auskunft Googles über bezahlte Autoren als nicht ausreichend zurückgewiesen. Das geht es aus seiner Mitteilung (PDF-Datei) vom gestrigen Montag hervor. Beide Prozessparteien waren zuvor verpflichtet worden, dem Gericht bis zum 17. August mitzuteilen, welche Journalisten, Blogger, Kommentatoren und andere Autoren, die über das Verfahren berichtet haben, Geld von den Prozessparteien erhalten haben.

Google hatte dem Gericht daraufhin keine Namen genannt, da niemand für die Berichterstattung über das Verfahren Geld erhalten habe. Diese Definition ist Alsup jedoch zu eng, denn es gehe auch darum, die Kommentatoren des Verfahrens zu benennen, die von Google für anderweitige Tätigkeiten bezahlt worden seien. Denn auch in diesem Fall könnte eine derartige Bezahlung deren Berichterstattung beeinflusst haben.

Da Google angedeutet habe, dass es unmöglich sei, all die vielen bezahlten Kommentatoren aufzulisten, versicherte Alsup, er verlange nicht das Unmögliche, sondern nur, was eben machbar sei. Nicht genannt werden müssten demnach Blogger, die nur über Werbeeinnahmen Geld von Google erhalten hätten. Als neue Frist setzte der Richter Freitag den 24. August.

Oracle seinerseits hatte fristgerecht zum Freitag mitgeteilt, dass der bekannte Blogger Florian Müller (FOSS Patents) als Berater des Unternehmens bezahlt wird. Wie The Verge berichtete, hatte Oracle aber hinzugefügt, dass Müller kein Geld für seine Berichterstattung über das Verfahren erhalten habe. (mho)