Three Strikes: Rechteinhaber geben Kontra

Im Streit um ein Warnhinweismodell bei Urheberrechtsverletzungen wird der Ton schärfer. Vertreter der Inhalteanbieter werfen der Bundesjustizministerin "reinen Populismus" vor.

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Im Streit um ein Warnhinweismodell bei Urheberrechtsverletzungen wird der Ton schärfer. Vertreter der Inhalteanbieter werfen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nun "reinen Populismus" vor, nachdem sie der wiederholten Forderung nach einem "Three Strikes"-Verfahren in Deutschland am Mittwoch eine klare Abfuhr erteilt hatte. Die Ministerin hatte das Verfahren, das bei Urheberrechtsverstößen Warnungen vor Sanktionen stellt, als "Angst-Modell", das nur zusammen mit einer Überwachung der Nutzer zu haben sei, klar abgelehnt.

"Mit Überwachung hat dieser Vorschlag nichts zu tun", betonen Florian Drücke (BVMI), Alexander Skipis (Börsenverein) und Matthias Leonardy (GVU) in einer gemeinsamen Erklärung. Die Haltung der Ministerin bringe die Diskussion nicht weiter, kritisieren die Chefs der drei Branchenorganisationen. Nachdem eine freiwillige Lösung wieder außer Sichtweite ist, drängen die Rechteinhaber Leutheusser-Schnarrenberger nun, "konkrete Vorschläge zur Lösung des gravierenden Problems" zu machen. "Sie hatte dafür drei Jahre Zeit, bis heute liegt aus dem Bundesjustizministerium aber noch kein Vorschlag vor." Ein Warnhinweismodell sei "eine wesentlich sanftere Maßnahme als die gegenwärtige Form der Rechtsdurchsetzung".

Diese gegenwärtige Form, die auf dem vom Bundesgerichtshof gerade bestätigten Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegenüber den Providern gründet, ist für die Rechteinhaber mit Aufwand und Kosten verbunden. Sie müssen für jeden Einzelfall vor Gericht, um sich per Beschluss die Kontaktdaten eines Anschlussinhabers beim Zugangsanbieter besorgen zu können. Von einem institutionalisierten Warnhinweismodell verspricht sich die Inhaltebranche auch weniger Kosten. Die Provider aber wehren sich strikt gegen solche Pläne und haben dabei bisher die Bundesregierung auf ihrer Seite.

Die Rechteinhaber sehen sich durch die breite Akzeptanz, die ein Warnhinweismodell laut der jüngst vorgestellten Studie zur digitalen Content-Nutzung (PDF-Datei) in der Bevölkerung genießen soll, gestärkt. Sie verweisen auf den hohen Anteil der befragten Nutzer illegaler Quellen, die ihren rechtswidrigen Medienkonsum bei entsprechenden Warnungen einstellen würden. 28 Prozent würden der Studie zufolge nach dem ersten Hinweis ihre illegalen Aktivitäten einstellen, weitere 42 Prozent nach der zweiten Warnung.

Das könnten gute Argumente für ein solches Verfahren sein. Doch hat die Ministerin einem Three-Strikes-Szenario aus "rechtlichen und politischen Gründen" eine klare Absage erteilt. Ein solches System könne nur mit einem Eingriff ins Fernmeldegeheimnis realisiert werden. "Wer Warnhinweise fordert, sollte auf verbales Lametta verzichten", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. "Warnhinweise bedeuten eine Überwachung des Internets." (vbr)