Datenschützer machen gegen neues Melderecht mobil

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat den Bundesrat aufgefordert, dem umstrittenen Entwurf für ein Bundesmeldegesetz nicht zuzustimmen. Dieser weise erhebliche Defizite auf.

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Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat den Bundesrat aufgefordert, dem umstrittenen Entwurf für ein Bundesmeldegesetz nicht zuzustimmen und den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anzurufen. Das Vorhaben weise "erhebliche Defizite" auf, heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Entschließung der Kontrolleure. Schon die im ursprünglichen Vorstoß der Bundesregierung enthaltenen Datenschutzbestimmungen seien teils hinter dem geltenden Recht zurückgebliebenen. Darüber hinaus sei der Kabinettsbeschluss im Lauf der parlamentarischen Ausschussberatungen noch einmal deutlich verschlechtert worden.

Bei den Meldedaten handele es sich um Pflichtangaben, die Bürger gegenüber dem Staat machen müssen, schreiben die Datenschützer. Dies verpflichte wiederum die Behörden zu besonderer Sorgfalt bei der Verwendung der Informationen, insbesondere bei ihrer eventuellen Weitergabe an Dritte. Die Beauftragten setzen sich insofern dafür ein, dass einfache Melderegisterauskünfte für Werbung und Adresshandels ausnahmslos nur mit Einwilligung des Betroffenen übermittelt werden dürfen. Dies müsse auch für die Aktualisierung solcher Daten gelten, über die anfragende Stellen bereits verfügen. Auskünfte in besonderen Fällen wie etwa an Parteien für die Wahlwerbung und an Presse oder Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen sollten ebenfalls nur noch auf Wunsch der Meldepflichtigen zulässig sein.

Die Datenschutzbeauftragten plädieren ferner dafür, dass die Bürger ebenfalls sonstigen einfachen Melderegisterauskünften widersprechen können. Dies habe auch für den Online-Abruf von Meldedaten zu gelten, bei dem die Volksvertreter ein bisher geltendes Widerspruchsrecht im Gesetzentwurf gestrichen hätten. Eine nicht zu rechtfertigende Vorratsdatenspeicherung stellt nach Ansicht der Experten die Hotelmeldepflicht dar. Auch die Wiedereinführung der erst vor wenigen Jahren abgeschafften Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung des Mieters sei zu streichen, da die Zahl der von Strafverfolgern und Gemeinden gefürchteten Scheinanmeldungen vernachlässigt werden könne.

Einzelne Datenschutzbeauftragte hatten den "Nacht- und Nebelbeschluss" im Bundestag während der Fußball-EM bereits im vergangenen Monat scharf kritisiert. Größter Stein des Anstoßes ist die Änderung des Bundestags an dem Anlauf der Regierung, Auskünfte über Namen, akademische Grade sowie gegenwärtige Anschriften für Werbung und Adresshandel nur noch herausgeben zu lassen, wenn die betroffene Person ausdrücklich zugestimmt hat. Dieser "Opt-in"-Regelung steht nun eine wachsweiche "Opt-out"-Bestimmung gegenüber. Diese setzt den Widerspruch gegen eine Übermittlung außer Kraft, wenn bestehende Datenstände überprüft werden sollen. Der Bundesrat soll in seiner nächsten Plenarsitzung am 21. September über das Schicksal der Vorlage aus dem Parlament entscheiden. (vbr)