Teilerfolg für Apple gegen Motorola in den USA

In einem Verfahren vor der Internationalen Handelskommission der USA hat Motorola eine Niederlage einstecken müssen. Die Behörde sah drei Patente nicht durch Apple verletzt. Bei einem vierten prüft sie erneut.

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Von
  • Christian Kirsch

Die Google-Tochter Motorola hat bei dem Versuch, ein US-Importverbot für Apple-Geräte zu erreichen, einen Rückschlag erlitten. Die zuständige Internationale Handelskommission (ITC) wies den Vorwurf, Apple habe Patente verletzt, für drei Schutzrechte zurück. Bei einem vierten wird weiter geprüft.

Im Oktober 2010 reichte Motorola eine ITC-Beschwerde gegen Apple ein, weil es gegen die Patente 6272333, 6246862, 6246697, 5636223, 5359317 und 7751826 verstoßen haben soll. Sie waren ebenfalls Gegenstand einer Klage vor dem Bundesbezirksgericht in Nord-Illinois, die Motorola jedoch bereits zwei Monate nach Einreichung im November 2010 ohne Begründung wieder zurückzog.

Die Untersuchungen zu den beiden letztgenannten Patenten stellte die ITC im Juni 2011 und im Januar 2012 ein. Bei den übrigen entschied (PDF) sie nun, Nr. 6246862 genauer zu untersuchen. Es beschreibt ein Mobilgerät mit Touchscreen und einem Sensor. Dieser stellt fest, wenn das Gerät sich in enger Nachbarschaft (close proximity) zum Anwender befindet und "unerwünschte Aktionen verhindert, wenn der Anwender das moible Kommunikationsgerät an seinen [...] Kopf hält". Dieses Patent hatte der Richter der Voruntersuchung für ungültig gehalten, da der Begriff close proximity zu ungenau sei.

Apple benutzt in seinen iPhone-Modellen einen Sensor, der das Display abschaltet, wenn das Gerät ans Ohr gehalten wird. (ck)