Pauschale Urhebervergütung für Drucker auf dem Prüfstand
Der Bundesgerichtshof verhandelt heute einen Musterprozess zu der Frage, ob für Drucker eine pauschale Urhebervergütung gezahlt werden muss.
In Karlsruhe findet heute eine mit Spannung erwartete Verhandlung im Streit zwischen dem Druckerhersteller Hewlett-Packard und der Urhebervertretung VG Wort statt. In dem Musterprozess vor dem Bundesgerichtshof geht es um die Frage, ob HP für jeden seit dem Jahr 2001 verkauften Drucker eine an der Seitenleistung bemessene Vergütungspauschale zwischen 10 und 300 Euro zahlen muss.
Eine solche Abgabe "würde in vielen Fällen über dem Gerätepreis liegen", behauptet Anton Senn, Copyright-Manager bei HP, gegenüber heise online. Der Vorsitzende Richter in dem Verfahren, Joachim Bornkamm, hatte der VG Wort in einem wissenschaftlichen Beitrag attestiert, bislang mit ihren Forderungen gegenüber den Herstellern von Druckern sehr zurückhaltend gewesen zu sein. Dies obwohl in der Rechtswissenschaft fast einhellig die Meinung vorherrsche, dass auch Drucker der Vergütungspflicht des Urheberrechts unterfielen.
Die Vorinstanzen hatte in dieser Frage bislang allerdings recht unterschiedlich geurteilt. So ist HP in dem heute verhandelten Musterprozess zuvor vom Oberlandesgericht Stuttgart zur Zahlung der Abgabe verurteilt worden. Andere Druckerhersteller waren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf bislang mit ihrer Argumentation durchgedrungen, dass der Druckvorgang kein Kopieren im urheberrechtlichen Sinne sei. Alle diese Verfahren sind inzwischen beim BGH anhängig. Ihr Ausgang hängt ganz wesentlich von der Entscheidung ab, die der zuständige I. Zivilsenat beim BGH wahrscheinlich noch im Laufe des Nachmittages bekannt geben wird. (tig)