Unfallforscher befürwortet "Black Box" im Auto

"Event Data Recorder" in Pkw steigern die Verkehrssicherheit und helfen den Gerichten, erklärt ein Wissenschaftler der Medizinischen Hochschule Hannover. Zuvor hatten einem Bericht zufolge Mitglieder des Bundestags Black Boxes in Pkw befürwortet.

vorlesen Druckansicht 242 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Sven-Olaf Suhl

Der Bundestag hat sich positiv zu einer serienmäßigen Einführung digitaler Unfalldatenspeicher in Pkw geäußert, berichten jedenfalls die Saarbrücker Zeitung und der Trierische Volksfreund unter Berufung auf eine Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Berliner Parlaments. Auch in Brüssel gibt es demnach Sympathien für die in Anlehnung an Systeme aus der Luftfahrt auch "Event Data Recorder" (EDR) oder "Black Box" genannten Datenspeicher.

Aus Sicht von Dietmar Otte, Leiter der Unfallforschung der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), überwiegen die Vorteile einer "Black Box" im Auto: "Mit den Daten der Black Boxes für die Unfallforschung wäre eine weitere Steigerung der Verkehrssicherheit möglich", erläuterte Otte heute gegenüber dpa. Der Fahrer würde ebenso wie die Forscher von den erfassten Daten profitieren. "Nicht Überwachung, sondern Sicherheit wird der Nutzen der Geräte sein", betonte Otte. Ein EDR könnte alles aufzeichnen, was ein Fahrzeug anhand seiner Sensorik erfasst und bei einem Crash die Daten aus einem bestimmten Zeitraum unmittelbar davor "einfrieren".

Das europäische Forschungsprojekt VERONICA II verdeutlichte, wer alles Interesse an Black-Box-Daten anmelden könnte.

(Bild: VERONICA II)

Dank solcher Aufzeichnungen ließen sich Streitigkeiten vor Gericht vermeiden, argumentiert Otte. Die aufgezeichneten Daten wie Kollisions-Geschwindigkeit und Bremszeitpunkt könnten viele Unfallursachen konkret klären. Der Auslösezeitpunkt des Airbags könnte auch bei der Bewertung von Verletzungsursachen hilfreich sein. "Für die Unfallforschung sind alle Informationen sehr wertvoll", sagte Otte. Sie seien Grundlage, um weitere Unfälle vergleichbarer Art besser vermeiden zu können.

Nach Einschätzung des ADAC hingegen bewirkt das bloße Vorhandensein eines EDR im Pkw noch keine Verhaltensänderung im Straßenverkehr; Untersuchungen in Fahrzeugflotten mit ständig wechselnden Fahrern könnten nicht verallgemeinert und auf Privatfahrzeuge übertragen werden. Hinzu treten Datenschutz-Aspekte – etwa die Frage, wie und von wem die EDR-Informationen ausgelesen werden, oder wie sichergestellt werden soll, dass an Versicherer oder Gerichte unmanipulierte Daten gelangen.

Siehe dazu auch:

(ssu)