Entscheidung über Samsung-Verkaufsstopp nicht vor Dezember

Im weiteren Verfahren Apple vs. Samsung will Richterin Lucy Koh beiden Seiten Zeit zu Äußerungen über Apples Verkaufsstopp-Forderung geben; sie rechnet zudem mit weiteren Anträgen. Samsung will sich mit allen Mitteln gegen die Verurteilung wehren.

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Von
  • dpa

Samsung hat nach der Niederlage im US-Patentprozess gegen Apple erst einmal mehrere Monate Zeit gewonnen. Die zuständige Richterin setzte die Anhörung zu dem von Apple geforderten Verkaufsstopp von acht Smartphone-Modellen erst auf Anfang Dezember an. Über die von Samsung beantragte Aufhebung des Verkaufsverbots seines iPad-Konkurrenten Galaxy Tab 10.1 könnte bereits im September entschieden werden.

Apple vs. Samsung

Auf vier Kontinenten haben sich Apple und Samsung vor Gericht getroffen, um den jeweils anderen wegen Verletzung von Patenten und Geschmacksmustern zu verklagen. Seinen bis dato größten Sieg errang Apple in Kalifornien: Ein Geschworenengericht befand Samsung für schuldig, mit zahlreichen Geräten gegen Apples Rechte verstoßen zu haben. Eine Übersicht über die Patente und Geschmacksmuster von Apple, um die es in dem Prozess ging, sowie über das Urteil und die bisherigen Weiterungen:

Richterin Lucy Koh erklärte, der lange Vorlauf bis zum 6. Dezember sei nötig, damit sich die Seiten zu Apples Verkaufsstopp-Forderung äußern können – und weil sie noch mit weiteren Anträgen rechne. So ist wahrscheinlich, dass Apple eine Erhöhung der Schadenersatz-Summe beantragen wird. Die Geschworenen hatten Apple rund 1,05 Milliarden Dollar zugesprochen, nachdem sie die Verletzung mehrerer Apple-Patente durch Samsung-Geräte festgestellt hatten. Da sie von mutwilligen Patentverletzungen ausgingen, könnte Koh den Betrag verdreifachen.

Samsung hatte angekündigt, sich mit allen Mitteln gegen ein Verkaufsverbot zu wehren. Unter den betroffenen Geräten sind vier Varianten des Smartphones Galaxy SII, das für Samsung immer noch eine wichtige Rolle als günstige Alternative zum aktuellen Modell Galaxy SIII spielt. Die Geschworenen hatten die Verletzung von Apple-Patenten durch insgesamt 28 Samsung-Geräte festgestellt. Das Samsung-Tablet Galaxy Tab 10.1 verstieß nach ihrer Ansicht allerdings nicht gegen das iPad-Designmuster von Apple. Daher stellte Samsung den Antrag, den von Koh im Juni verfügten vorläufigen Verkaufsstopp für das Gerät wieder aufzuheben.

Samsung dürfte auch versuchen, die gesamte Entscheidung der Geschworenen zu kippen, bevor Richterin Koh sie bestätigt. Es kommt allerdings äußerst selten vor, dass sich ein US-Richter über das Votum der Geschworenen hinwegsetzt.

Zum Urteil im Design- und Patentprozess Apple vs. Samsung siehe:

(jk)