Amazons "Geschenk-Patent" hat kaum Aussichten auf Bestand

Das Europäische Patentamt will den umstrittenen Abkömmling des 1-Click-Patents für nichtig erklären. Softwarepatent-Gegner rufen für Freitag dennoch zu einer Demo auf, da die Behörde die prinzipielle Patentierbarkeit von Computerprogrammen bekräftige.

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Das Europäische Patentamt (EPA) will das umstrittene "Geschenk-Patent" von Amazon.com für ungültig erklären. Dies geht aus der vorläufigen Entscheidung der Ausstellungsbehörde des gewerblichen Rechtsanspruchs zu mehreren Nichtigkeitsklagen hervor, die der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) veröffentlicht hat. Trotz eines sich damit abzeichnenden Beschlusses, der den Interessen des FFII als Unterstützer des Einspruchs prinzipiell entspricht, hat die Mittelstandsvereinigung für den morgigen Freitag aber kurzfristig eine Demonstration gegen Softwarepatente um 8:30 Uhr an der Münchner EPA-Zweigstelle Hackerbrücke in der Bayerstraße 34 vor der Verhandlung über die Beschwerden angesetzt.

Ursache für die Unzufriedenheit des FFII: Obwohl es sich bei dem europäischen Abkömmling des berüchtigten 1-Click-Patents Amazons nach Ansicht der Interessenvertretung um ein "klassisches Softwarepatent" handelt, das es gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) gar nicht geben sollte, bekräftige das EPA in seinem vorläufigen Bescheid explizit die angebliche Patentierbarkeit so genannter computerimplementierter Erfindungen. In dem Papier heißt es dazu, dass die aktuelle Vergabepraxis der Behörde nur materielle Bereiche von einem möglichen gewerblichen Rechtsschutz ausschließe, wenn diese "keine technische Funktion einschließen". Im behandelten Fall sei aber "zumindest ein Computersystem" integriert gewesen. Damit seien die Anforderungen des EPÜ erfüllt. Diese besagen, dass Software "als solcher" kein Patentschutz zuteil werden darf.

Keinen Bestand haben soll das Amazon-Patent laut der Beschwerdekammer trotzdem, da es die zusätzlichen Ausschlusskriterien der Neuheit und des erfinderischen Schrittes nicht erfülle. Ein ausreichender Beitrag zum Stand der Technik sei nicht ersichtlich. Bei der morgigen mündlichen Verhandlung soll beiden Seiten nun Gelegenheit gegeben werden, ihre Standpunkte ausführlich darzulegen.

Für den FFII ist die vorläufige Begründung des Patentamtes nicht akzeptabel. "Wir wehren uns gegen die Praxis des EPA, Softwarepatente zu erteilen", heißt es im Aufruf zu der Protestkundgebung. Diese soll sich zugleich "gegen die Bemühungen von Bundesregierung und Europäischer Kommission" wenden, "Softwarepatente nun durch institutionelle Reformen und die Entmachtung nationaler Gerichte durchzusetzen". Gewerbliche Schutzrechte auf Computerprogramme würden Innovation und Wettbewerb behindern, eine freie Informationsinfrastruktur gefährden und generell "nur Patentanwälten und Patent-Trollen nützen".

Das US-Patentamt hat vor kurzem den größten Teil der Ansprüche des ursprünglichen 1-Click-Patents des Online-Einzelhändlers zurückgewiesen. Laut eingebrachten Änderungsvorschlägen will Amazon das Patent nun auf Artikel eingrenzen, "die über das Modell eines Einkaufswagens" im Web gekauft werden. Bei dem vom EPA erteilten Patentableger geht es um einen Schutzanspruch auf das Einlösen von Geschenkgutscheinen. Einspruch haben unter anderem Fleurop, die Gesellschaft für Informatik (GI) sowie der FFII erhoben. (Stefan Krempl) / (pmz)