Musiker verklagen MP3.com und Plattenfirmen

US-Bands haben sich gegen die Verbreitung ihrer Songs über das Internet gewehrt und die Betreiber von MP3.com sowie mehrere prominente Plattenfirmen verklagt.

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Erstmals gehen Musiker rechtlich gegen die massenweise Verbreitung ihrer Songs über das Internet vor. Einem Bloomberg-Bericht zufolge haben am gestrigen Donnerstag, dem 13.4.2000, einige amerikanische Bands die Betreiber der Website MP3.com sowie mehrere prominente Plattenfirmen verklagt. Sie fordern Lizenzgebühren für die Internet-Downloads ihrer Stücke ein.

MP3.com bietet einen Service, mit dem Anwender die Inhalte ihrer privaten CDs in einer MP3-Datenbank freischalten und die entsprechenden Musikstücke dann jederzeit und überall über das Internet hören können. Die betreffende Musikdatenbank von MP3.com enthält angeblich 45 000 durch Copyright geschützte Aufnahmen.

Die Musiker, namentlich The Chambers Brothers, The Coasters und The Original Drifters wollen eine Regelung erwirken, die sowohl MP3.com als auch den Plattenfirmen, darunter Time Warner und Sony, verbietet, die Songs der Künstler über das Internet zu vertreiben. Auf diese Weise gerät nun auch die Musikindustrie unvermittelt in die Position des Beschuldigten.

Erst vor einigen Monaten hatte der US-amerikanische Verband der Musikverleger RIAA seinerseits MP3.com beschuldigt, den Vertrieb von Raubkopien über das Web zu fördern. Lawrence Feldman, der jetzt die Musiker vertritt, ist der Ansicht, dass es in jenem Prozess nur um die Interessen der Musikindustrie gegangen sei, die der Künstler seien außen vor geblieben. "Dies ist das erste Mal, dass Musiker in ihrem eigenen Namen klagen", sagte Feldman. Die Klage soll darüber hinaus auch im Namen von weiteren Künstlern geführt werden, die Platten oder CDs vor 1995 aufgenommen haben. In jenem Jahr hat der US-Kongress ein neues Urheberrechtsgesetz verabschiedet, das die Verwendung von Werken auf digitalen Medien regelt.

Auch die Heavy-Metal-Band Metallica will ihre Urheberrechte vor Gericht durchsetzen, und zwar gegen die MP3-Tauschbörse Napster und drei US-amerikanische Universitäten. Napster ist bereits Ende 1999 mit einer Klage der RIAA konfrontiert worden. Beim aktuellen Fall werden jedoch erstmals auch Universitäten in das Copyright-Gerangel hineingezogen.

"Die Universitäten haben sich dafür entschieden, den Zugriff auf Napster nicht zu verhindern. Ihr einziges Problem sehen sie in einer Überlastung ihrer Netzkapazitäten durch die Downloads, nicht jedoch im Diebstahl des geistigen Eigentums der Künstler", führt die Klageschrift aus. Ein Anwalt der University of Southern California, einer der beklagten Hochschulen, sagte dazu, die Einrichtung handle als Service-Provider und schränke daher die Bewegungsfreiheit der Studenten im Internet nicht ein.

Die Klage gegen die US-Universitäten weist Parallelen zu einem erst kürzlich entschiedenen deutschen Rechtsstreit auf: Die Softwarefirma Hit Bit GmbH, einer der größten Anbieter von MIDI-Musikfiles in Deutschland, hatte hier den Onlinedienst AOL wegen der Verbreitung unlizenzierter Musikaufnahmen verklagt. Das Landgericht München entschied zugunsten der Softwarefirma. (atr)