Keine Neuverhandlung von Urheberrechtsabgaben für US-Webcaster

Gegner der Anfang März erlassenen neuen Copyright-Gebühren für Internetradio-Stationen konnten sich beim zuständigen Gremium nicht durchsetzen.

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Der Einspruch von Betreibern und Unterstützern von Internetradio-Stationen gegen die Anfang März in den USA beschlossenen neuen Urheberrechtsgebühren hatte keinen Erfolg. Der Copyright Royalty Board (CRB) der US-amerikanischen Kongressbibliothek wies alle Anträge auf erneute Behandlung des Themas ab; auch der Einführungstermin für die Abgaben wurde nicht verschoben. Die Webcaster wollten erreichen, dass die neuen Bestimmungen erst gelten sollen, wenn alle Einsprüche letztgültig verhandelt wurden. Also müssen Webcaster in den USA ab Mitte Mai die neuen Gebühren abführen.

Bis 2005 mussten große Webcaster 0,0726 US-Cent pro Lied und Zuhörer oder 1,17 Cent pro Sendestunde bezahlen. Für 2006 wurden vom CRB ursprünglich rückwirkend 0,08 Cent pro Musikstück und Zuhörer festgelegt. Der Satz sollte jährlich erhöht werden und in drei Jahren 0,19 Cent erreichen. Diese Bestimmung soll nach der aktuellen Entscheidung des CRB erst im nächsten Jahr greifen. Bis dahin können die Webcaster eine Pauschale kalkulieren. Die Gegner der neuen Gebühren haben nun noch die Chance, sich innterhalb von 30 Tagen an das Berufungsgericht in Washington D.C., zu wenden, geht aus den Erläuterungen einer Rechtsanwaltskanzlei hervor, die einige Webcaster vertritt.

Die Verwertungsgesellschaft SoundExchange begrüßt die Entscheidung des CRB, keine weiteren Hearings zu den Copyright-Gebühren zu veranstalten. SoundExchange-Chef John Simson deutete sie als "Sieg für die Künstler und Plattenlabel, die lange und hart daran gearbeitet haben, Musik für den Genuss aller zu produzieren".

Gegen den Erlass des CRB vom März hatten kleine und große Sender, aber auch größere Internetunternehmen wie Yahoo und AOL oder auch der Medienkonzern Time Warner Einspruch erhoben. Auch im US-Parlament kam das Thema auf die Tagesordnung. Webcaster, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten, mussten bis 2005 8 Prozent ihrer Einnahmen oder 5 Prozent ihrer Ausgaben abliefern. Diese Regeln wurden ersatzlos gestrichen. Daher fürchteten viele kleinere Internetradio-Stationen um ihre Existenz. (anw)