Bundesregierung: GEZ verstößt nicht gegen EU-Vergaberecht

Die Gebühreneinzugszentrale der Rundfunkanstalten hat nach Ansicht der Bundesregierung nicht gegen EU-Vergaberichtlinien verstoßen, weil sie kein öffentlicher Auftraggeber sei.

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Nach Auffassung der Bundesregierung verstößt die Vergabepraxis der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) nicht gegen vergaberechtliche Vorschriften der EU. Dies betont sie in ihrer Antwort (PDF-Dokument) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag. Die Liberalen hatten an die Prüfung der GEZ-Vergaberichtlinien durch den Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalens sowie die EU-Kommission erinnert und wissen wollen, wie der Bund dazu steht.

Nach Auskunft der Regierung beanstandet die EU-Kommission die Nichtausschreibung von Reinigungsdienstleistungen durch die GEZ. Die Bundesregierung sieht sich davon "sachlich nicht betroffen", weil die GEZ Ländersache sei. Die Auftragsvergaben der GEZ wie auch der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unterlägen der Kontrolle der Landesrechnungshöfe. Zur Frage, ob bei den Auftragsvergaben der GEZ im Einzelfall gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen worden sei, lägen Berlin keine Informationen vor.

Nach Stellungnahme der Länder habe man Brüssel geantwortet, dass die GEZ mangels eigener Rechtspersönlichkeit als öffentlicher Auftraggeber ausscheide. Die EU-Kommission will sich damit nicht zufriedengeben und hat der Bundesregierung eine "mit Gründen versehene Stellungnahme" zugeleitet. Als "letzte Chance" vor einem Vertragsverletzungsverfahren bezeichnet der FDP-Bundestagsabgeordnete Christoph Waitz dieses im EU-Recht festgeschriebene Instrument. Er glaubt, die Bundesregierung werde es wohl auf ein Verfahren ankommen lassen. Waitz will von der Bundesregierung jetzt wissen, was genau die Kommission in der neuen Stellungnahme zu bemängeln hat.

Der FDP geht es dabei weniger um Reinigungsarbeiten bei der GEZ, sondern um die Frage, wie im öffentlich-Rechtlichen Rundfunksystem Aufträge vergeben werden. Sollte Brüssel entscheiden, dass die Sender öffentliche Auftraggeber im Sinne des EU-Rechts sind, müssten auch die lukrativen Produktionsaufträge europaweit ausgeschrieben werden. (vbr)