Adwords-Klage gegen Google wird verhandelt

Das Bundesgericht im kalifornischen San Jose meint, es gebe ein öffentliches Interesse an der Klärung der Frage, ob Googles Adword-Programm gegen Markenrechte verstößt.

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Die Anfang 2004 eingereichte Klage des Inneneinrichtungsspezialisten American Blind & Wallpaper Factory (ABWF) gegen Googles Adwords wird verhandelt. Richter Jeremy Fogel vom Bezirksgericht in San Jose hat einen Antrag des Suchmaschinenherstellers abgelehnt, die Klage abzuweisen. Die Öffentlichkeit habe ein berechtigtes Interesse an der Klärung der Frage, ob das Adword-Programm gegen Markenrechte verstößt, sagte Fogel laut einer Mitteilung der Kanzlei, die ABWF vertritt.

Die Anwälte weisen darauf hin, dass Googles Adwords erstmals vor Gericht verhandelt würden. Das Unternehmen mache 98 Prozent seines Umsatzes mit dem Programm. Richter Fogel habe betont, dass eine große Zahl an Unternehmen von Adwords betroffen seien und ein Interesse daran hätten, ob ihre Markenrechte betroffen seien. Nun werde sich eine Jury damit befassen. Fogel ist der Richter, der im März eine Klage der Website KinderStart gegen Googles PageRank-Ergebnissortiersystem zum zweiten Mal zurückwies.

American Blind & Wallpaper stört sich daran, dass durch die Verwendung von Markennamen wie "American Blind & Wallpaper Factory," "American Blind Factory" und "Decorate Today" im Adword-Programm Internetnutzer in Googles Suchergebnislisten auf Sponsored Links von Konkurrenten gelenkt werden können. Das Unternehmen erzielt nach eigenen Angaben einen erheblichen Anteil seines Umsatz über das Internet. Durch Googles angebliche Verstöße gegen den Lanham Act und andere Gesetze sei das Online-Geschäft gefährdet. Google war Ende März 2005 bereits mit einem Versuch gescheitert, die Klage abzuwenden. (anw)