Berliner Datenschützer beanstandet Rasterung von Handy-Daten

Die von der Polizei in der Hauptstadt durchgeführten tausendfachen Funkzellenabfragen weisen häufig gravierende Mängel auf. Dies geht aus einem Prüfbericht des Landesdatenschutzbeauftragten Alexander Dix hervor.

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Die von der Berliner Polizei in den vergangenen Jahren tausendfach durchgeführten Funkzellenabfragen weisen häufig gravierende Mängel auf. Dies geht aus einem Prüfbericht (PDF-Datei) hervor, den der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix am Dienstag veröffentlicht hat. Oft stellten die Strafverfolger beispielsweise nicht hinreichend genug fest, ob eine Rasterung von Mobilfunkdaten im konkreten Fall verhältnismäßig war, rügt der Datenschützer in dem 20-seitigen Ergebnispapier der durchgeführten Kontrollen. Es sei nicht geprüft worden, ob der tiefe Grundrechtseingriff "der Erforschung einer Straftat von erheblicher Bedeutung diente und die Ermittlungen auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert waren".

Dix moniert weiter, dass die Ermittler die gesetzlich vorgeschriebenen Benachrichtigungs-, Kennzeichnungs- und Löschpflichten vielfach nicht beachtet hätten. Der Datenschützer empfiehlt den Ordnungshütern daher, künftig durch Dienstanweisungen für mängelfreie Verfahren zu sorgen und die Rechte der Betroffenen in den zurückliegenden Fällen unverzüglich umzusetzen, soweit dies noch nicht erfolgt und noch erforderlich sei. Die Politik sieht Dix zudem gefordert, die Vorgaben der Strafprozessordnung (StPO) zur Durchführung von Funkzellenabfragen und zum Umgang mit den dabei erhobenen personenbezogenen Daten zu konkretisieren. Darüber hinaus sollten Berichtspflichten der Strafverfolger gegenüber den Parlamenten und den Datenschutzbeauftragten festgelegt werden.

Der Berliner Datenschützer hatte Anfang des Jahres die Initiative ergriffen, nachdem im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses zur Sprache gekommen war, dass Ermittler in der Hauptstadt in den vergangenen Jahren auf der Suche nach Brandstiftern und politisch motivierten Straftätern in 357 Fällen rund 4,2 Millionen Verbindungsdaten ausgewertet hatten.

Erst vergangene Woche kamen neue Zahlen auf den Tisch: Demnach sammelte die Polizei zwischen 2009 und Juli 2012 allein in 302 von 1109 Fällen über 6,5 Millionen Datensätze von Handy-Nutzern. Mehr als 5000 mal wurde bei den näher belegten Aktionen der Anschlussinhaber ermittelt. Dem standen 116 neue Ermittlungsinhalte gegenüber, also Indizien, die auf einen Täter hinweisen könnten. Der Innenexperte der Berliner Piratenpartei, Christopher Lauer, bezeichnete die Maßnahmen als "vollkommen unverhältnismäßig".

Die Kontrollbehörde führte nun eine stichprobenartige Überprüfung der vielfach kritisierten Praxis durch und wertete dabei 108 staatsanwaltliche Ermittlungsakten aus den Jahren 2009 bis 2011 aus. Dabei kam zutage, dass die Funkzellenabfrage schwerpunktmäßig zur Aufklärung von Brandstiftungen, Betrug, Raub und wesensverwandten Delikten eingesetzt wurde. Über die Hälfte der untersuchten Verfahren bezogen sich auf minderschwere Deliktbereiche wie das Abfackeln von Autos und den sogenannten Enkeltrickbetrug. Nur in etwa einem Drittel der Fälle führte die Maßnahme zu weiteren Ermittlungsansätzen. Dennoch wurde fast jedes auch dieser Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

"Funkzellenabfragen dürfen nicht länger Routinemaßnahmen sein", folgert Dix aus der Begutachtung. Aufgrund der Eingriffstiefe und Streubreite des Instruments müssten Gesetzgeber und Strafverfolgungsbehörden den Einsatz solcher Maßnahmen "deutlich begrenzen". Der derzeit oft bedenkenlose Rückgriff auf das Rastern von Handy-Daten werde durch die fehlende Pflicht zur Dokumentation der Entscheidungsbegründung über die Durchführung einer Funkzellenabfrage gefördert. Vor einem Jahr hatte der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig bereits befunden, dass die flächendeckende Erfassung von Mobilfunkdaten anlässlich einer Anti-Nazi-Demonstration in Dresden Anfang 2011 unverhältnismäßig und so rechtswidrig gewesen sei. Die zunehmende Handy-Überwachung beschäftigt mittlerweile auch Bundesrat und Bundestag. (mho)