Cover-Flow-Patentstreit: Berufungsgericht entscheidet für Apple

In dem langjährigen Patentstreit hatten Geschworene Apple 2010 zu einer Zahlung von über 600 Millionen Dollar verurteilt – ein Bundesrichter kippte später das Urteil. Ein Berufungsgericht hat dieser Entscheidung jetzt beigepflichtet.

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Von
  • dpa

Apple scheint in einem seit mehr als vier Jahren laufenden Patentstreit aus dem Schneider: Ein Berufungsgericht in Washington hat sich wie bereits die niedrigere Instanz auf die Seite des kalifornischen Herstellers geschlagen – und Apple damit eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 625,5 Millionen Dollar erspart (498 Mio Euro). Das Gericht veröffentlichte das Urteil am Dienstag.

Bild aus einem der Mirror-World-Patente

Die kleine Firma Mirror Worlds hatte Apple vorgeworfen, drei ihrer Erfindungen gestohlen und bei Mac, iPhone, iPod und iPad eingesetzt zu haben. Es ging um die Darstellungstechnik Cover Flow, in der man Alben-Cover visuell auf dem Bildschirm durchblättern kann, um die OS-X-Suche Spotlight sowie um das ebenfalls Betriebssystem integrierte Backup-Werkzeug Time Machine.

Mirror Worlds reichte im März 2008 Klage ein. Eine Jury entschied zuerst für das kleine Unternehmen und verdonnerte Apple zur Zahlung einer Wiedergutmachung von 208,5 Millionen Dollar in jedem einzelnen Punkt. Im vergangenen Jahr hob ein texanischer Richter die Entscheidung der Geschworenen jedoch wieder auf. Daraufhin ging Mirror Worlds in Berufung.

Hinter Mirror Worlds steht der Computerwissenschaftler David Gelernter. Er hatte Anfang der 90er Jahre ein visionäres Buch zur Zukunft der Computertechnik veröffentlicht. 1993 war er Opfer des technikfeindlichen Terroristen "Unabomber", der dem damals 38-Jährigen eine Briefbombe schickte. Gelernter erlitt schwere Verletzungen an Bauch, Brust, Gesicht und Händen. (lbe)