Jugendschutz: NRW-Familienminister für Testkäufe durch Jugendliche

In der Debatte um neue Jugendschutzbestimmungen, mit denen u. a. Gewaltvideos und "Killerspiele" verboten werden sollen, bringt Armin Laschet erneut jugendliche Testkäufer ins Spiel, um die Abgabe von Tabak, Alkohol und Gewaltvideos zu kontrollieren.

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Von
  • Jürgen Kuri

Zur Einhaltung der Jugendschutzvorschriften fordert Nordrhein-Westfalens Familienminister Armin Laschet (CDU) weiterhin Testkäufe durch Jugendliche. In der Neuen Osnabrücker Zeitung schlug er vor, dafür "flächendeckend Inspektorenanwärter oder andere Minderjährige, die zum Beispiel im öffentlichen Dienst eine Ausbildung machen, Jugendgruppen leiten oder aus Streitschlichterprogrammen kommen", einzusetzen. Dies sei in einigen Kommunen schon bewährte Praxis, meinte Laschet laut dpa.

Bund, Länder und Gemeinden haben einen Bußgeldkatalog vereinbart, der bei Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen künftig saftige Bußgelder für den Handel vorsieht. Wie Verstöße im Straßenverkehr soll auch der Verkauf von Tabak, Alkohol oder Gewaltvideos an Jugendliche mit bis zu vierstelligen Geldbußen geahndet werden. Videos, Computerspiele und DVDs sollen künftig deutlicher mit einer klaren Alterskennzeichnung versehen sein, die auf den ersten Blick ins Auge fällt.

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will aber in dem geplanten Gesetzentwurf Testkäufe mit Jugendlichen zur Feststellung von Verstößen nicht mehr bundesweit regeln, weil das Thema zu strittig ist. Den ursprünglichen, heftig umstrittenen Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) mit seinen Bestimmungen zum Verbot "Gewalt beherrschter" Computerspiele und Testkäufen von Heranwachsenden im Handel zog von der Leyen Mitte September erst einmal zurück, nachdem es heftige Debatten unter anderem um den Einsatz jugendlicher "Spitzel" gegeben hatte. Ende November einigte sich ein "Runder Tisch" aus Politikern, Vertreterm von Behörden, Jugendschutzverbänden, Kirchen sowie der Wirtschaft (Einzelhandel, Tankstellen- und Videothekenbetreiber, Hotel- und Gaststättenverband) unter anderem auf Bußgeldbestimmungen und Kennzeichnungsmaßnahmen im Jugendschutz.

Laschet erklärte jetzt: "Das ist wie im Straßenverkehr: Wer weiß, dass am Fahrbahnrand Radarfallen stehen, fährt anders, als wenn er es nicht weiß." Im Kern gehe es darum, dass die Länder und Kommunen Rechtsklarheit darüber bekommen, dass ihre Behörden solche Testkäufe mit Jugendlichen durchführen können, ohne selbst eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

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(jk)