US-Kongress fordert schärfere Überwachung von Datenschutzbestimmungen bei Mobilfunk-Providern

Mitglieder des US-Kongresses haben die Bundesbehörde FCC aufgefordert, künftig schärfer über die Einhaltung gesetzlicher Datenschutzbestimmungen zu wachen. Hintergrund ist der jüngst bekannt gewordene Handel mit Mobilfunk-Kundenprofilen über das Internet.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Mitglieder des US-Kongresses haben die Bundesbehörde FCC (Federal Communications Commission) aufgefordert, schärfer über die Einhaltung gesetzlicher Datenschutzbestimmungen zu wachen. Alle Tk-Provider im Land müssten gegenüber der FCC künftig regelmäßig nachweisen, dass sie Kundendaten in angemessener Weise vor unberechtigten Zugriffen schützen, heißt es in einem Brief des Ausschusses für Energie und Wirtschaft im US-Repräsentantenhaus (PDF-Datei). Hintergrund der Forderung ist der jüngst bekannt gewordene Handel mit Mobilfunk-Kundenprofilen über die Websites locatecell.com und celltolls.com.

Interessen konnten dort nicht nur allgemeine Daten zu Mobilfunkkunden der großen US-Provider recherchieren lassen, sondern bekamen gegen Entgelt sogar Aufstellungen kompletter Verbindungsdaten übermittelt. Der US-Mobilfunkkonzern Cingular Wireless warf den Website-Betreibern "Data Find Solutions" und "1st Source Information Specialists" daraufhin vor, sich die Kundendaten auf illegale Weise beschafft zu haben und erwirkte einstweilige Verfügungen. Zumindest locatecell.com ist seither nicht mehr im Internet erreichbar.

Wie die Datenbroker an die Verbindungs-Logs kamen, ist bislang nicht geklärt. Die Spekulationen reichen von Sicherheitslücken bei den einzelnen Providern über die Bezahlung von Mittelsmännern bis hin zu fingierten Kundenanfragen mit der Bitte um Übersendung einer Kopie der letzten Mobilfunkrechnung per Fax oder E-Mail. US-Senatoren wie Chuck Schumer aus New York fordern unterdessen drakonische Strafen für Personen, die widerrechtlich Handel mit fremden Kundendaten treiben: Bei einer Verurteilung sollen Richter künftig Haftstrafen von bis zu fünf Jahren und in Ausnahmefällen sogar bis zu zehn Jahren verhängen können. (pmz)